Klaus Schlie zur Finanzlage der Kommunen: Konsequente Haushaltskonsolidierungspolitik unabdingbar
In der Debatte des Landtags über den Bericht der Landesregierung zur finanziellen Situation der schleswig-holsteinischen Kommunen sagte Innenminister Klaus Schlie am Mittwoch (7. Juli) in Kiel:
„Mit der Drucksache 17/72 hatten Sie Ende letzten Jahres die Landesregierung aufgefordert, einen mündlichen Bericht zur „Finanziellen Situation der Schleswig-Holsteinischen Kommunen“ abzugeben. Ergänzend zu meinen Ausführungen in der Dezembersitzung des Landtages wurde mit der Drucksache 17/194 ein weiterer schriftlicher Bericht gewünscht. Für den Inhalt dieses Berichts wurden konkrete Vorgaben gemacht.
Schwerpunktmäßig sollen die im Haushaltsjahr 2009 entstandenen positiven und negativen freien Finanzspielräume der Gemeinden, Städte und Kreise aufgezeigt werden, und zwar jeweils unterteilt nach acht Kommunalgruppen. Des Weiteren sollen in dem Bericht die Empfänger von in 2009 gezahlten Fehlbetragszuweisungen genannt werden, ebenso unterteilt nach 8 Kommunalgruppen. Und es wird Zahlenmaterial zu den Einnahmen der Kommunen aus Finanzausgleich und Steuern in den Jahren 2005 bis 2009 sowie zu den Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände, geordnet nach Kreisen, und der kreisfreien Städte und Kreise gewünscht.
Wir haben uns genau an diese Vorgaben gehalten. Der Ihnen vorliegende Bericht besteht daher in der Hauptsache aus Tabellen mit den erbetenen Zahlen. Ergänzend werden im Textteil Vorbemerkungen zur Erhebung der Daten und Ausführungen zu den tabellarischen Übersichten gemacht.
Der Vollständigkeit halber haben wir über die jeweilige Fragestellung hinaus einige zusätzliche Zahlen aufgeführt.
Da es „freie Finanzspielräume“ nur bei Kommunen gibt, die nach herkömmlicher Art ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kameralen Buchführung führen, haben wir bei den Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft bereits auf das doppische Haushaltsrecht umgestellt haben, in den Tabellen die positiven bzw. negativen Jahresergebnisse ausgewiesen.
Weiterhin haben wir neben den Angaben zu den nach § 16 Finanzausgleichsgesetz (FAG) vom Innenministerium gewährten Fehlbetragszuweisungen auch die nach § 18 FAG von den Kreisen in 2009 gewährten Fehlbetragszuweisungen ermittelt und in den Tabellen genannt.
Eine Reihe von Kommunen, insbesondere diejenigen, die im vergangenen Jahr doppisch gewirtschaftet haben, konnten bis jetzt ihr Jahresergebnis 2009 noch nicht ermitteln. Um einen Anhaltspunkt für die Finanzsituation dieser Kommunen zu haben, wurden dort die nach den Haushaltsplanungen erwarteten positiven und negativen freien Finanzspielräume beziehungsweise Jahresergebnisse in den Tabellen aufgeführt.
Für eine Gesamtbetrachtung der Finanzergebnisse 2009 wurden zusätzlich in Anlage 3 Gesamtsummen zu den einzelnen acht Kommunalgruppen und in Anlage 4 Gesamtsummen für alle Kommunen errechnet und abgebildet. Ebenso wurde am Ende der Anlage 6 eine Tabelle aufgenommen, in der die Gesamtsumme aller in 2009 gewährten Fehlbetragszuweisungen genannt wird.
Bei der Bewertung der Zahlen zu den freien Finanzspielräumen und Jahresergebnissen ist zu berücksichtigen, dass bei den meisten Kommunen, die ihre Haushaltswirtschaft bereits auf das doppische System umgestellt haben, für 2009 noch keine Ist-Zahlen vorliegen. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass die späteren Ist-Zahlen regelmäßig besser als die Planzahlen ausfallen, zumal sich die Kommunen bei ihren Planungen vom Vorsichtsprinzip leiten lassen. Gerade bei den großen kommunalen Körperschaften, also bei den Kreisen und kreisfreien Städten, hatte ein erheblicher Anteil bereits 2009 auf die Doppik umgestellt . Ich bitte dies bei der Betrachtung der in den Tabellen 3 und 4 aufgeführten Gesamtsummen zu bedenken.
Aus dem vorliegenden Zahlenmaterial wird deutlich, dass das Jahr 2009 – bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise – eine erhebliche Zahl der schleswig-holsteinischen Kommunen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat beziehungsweise bei den Kommunen, die bereits zuvor Finanzprobleme aufwiesen, sich diese noch erhöht haben.
Für die Jahre 2010 und 2011 ist nach der letzten Steuerschätzung mit einem weiteren Rückgang der kommunalen Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern zu rechnen. Darüber hinaus belasten Steigerungen der Ausgaben beziehungsweise Aufwendungen in verschiedenen Aufgabebereichen und allgemeine Kostensteigerungen die kommunalen Haushalte. Es ist daher zu erwarten, dass sich die Finanzprobleme noch weiter verschärfen werden.
Um dem zu begegnen, ist eine weitere konsequente Haushaltskonsolidierungspolitik der Kommunen unabdingbar. Die Kommunen müssen ihre bereits eingeleiteten Anstrengungen durch Begrenzung des Anstiegs der Ausgaben im Verwaltungshaushalt beziehungsweise der Aufwendungen im Ergebnisplan mit Nachdruck fortsetzen. Die Kommunen, die aufgrund politischer Entscheidungen meinten, diesen Weg verlassen zu können, müssen zur Haushaltskonsolidierung zurückkehren.
Darüber hinaus wird es weiterhin notwendig sein, die Kommunen, die ihren Haushalt nicht aus eigener Kraft ausgleichen können, durch die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen zu unterstützen. Voraussetzung ist eine angemessene Dotierung des Kommunalen Bedarfsfonds. Die Höhe der Dotierung ab 2011 ist in dem derzeit gültigen Finanzausgleichsgesetz noch nicht geregelt, sodass noch in diesem Jahr über eine Gesetzesänderung zu entscheiden sein wird.“
(Es gilt das gesprochene Wort)