Handwerkskammer Lübeck-Warnung vor unseriösen Branchenverzeichnissen
Die Handwerkskammer Lübeck warnt zum wiederholten Male vor unseriösen Geschäftspraktiken. In den Sommermonaten häuften sich wieder die Fälle, in denen Handwerksbetriebe auf dubiose Art zu Vertragsabschlüssen mit Branchen-, Adressbuch-, Register- oder Gewerbeverzeichnissen gebracht werden sollen.
„Sie liegen in der Tagespost, wirken harmlos und haben oftmals teure Folgen. Leider gibt es auch im Handwerk Jahr für Jahr zahlreiche Fälle, in denen Handwerksbetriebe in die findige Falle von unseriösen und überteuerten Branchenverzeichnissen tappen“, sagt Ulf Grünke, Leiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Lübeck. Unseriöse Angebote zur Eintragung in Branchenverzeichnisse folgen stets demselben Schema. Die Betriebe erhalten mit der Tagespost ein amtlich wirkendes Formular und werden aufgefordert, entweder ein leeres Adressfeld mit ihren Firmendaten auszufüllen oder ein mit ihren Daten bereits ausgefülltes Adressfeld zu bestätigen und das Formular zurückzusenden. Die Erhebung oder Bestätigung der Daten soll angeblich erforderlich sein, um den Betrieb in ein Branchen- oder Gewerbeverzeichnis einzutragen. Anfallende Kosten für die Eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Noch einmal Justiziar Grünke: „Zwar erfolgt eine Eintragung in den meisten Fällen tatsächlich. Was allerdings ganz bewusst im Kleingedruckten versteckt wird, ist, dass die Eintragung kostenpflichtig ist.“
Schlimmer noch: Mit der Rücksendung eines Formulars wird ein Vertrag über einen längeren Zeitraum, meist über zwei oder drei Jahre, geschlossen. Im aktuellen Fall soll die Vertragsauflösung frühestens nach drei Jahren möglich sein.
Vorsicht ist der beste Schutz
Die Handwerkskammer Lübeck warnt ausdrücklich davor, derartige Angebote ungeprüft zu unterschreiben und zurückzusenden. Mit dem Zurückfaxen des unterschriebenen Formulars kommt es zum Abschluss eines Vertrages. In vielen der Handwerkskammer Lübeck bekannten Fällen ist es in der Regel völlig offen, ob und wenn ja, welche Gegenleistungen der Handwerksbetrieb überhaupt nutzen kann. Auch stehen die Kosten oftmals in keinem Verhältnis zu dem erhofften Werbeeffekt. Zwar mehren sich die Urteile, die solche überraschenden und unseriösen Angebote für unzulässig erklären und als arglistige Täuschung sehen; dennoch bleibt Vorsicht der beste Schutz. „Man erspart sich Zeit, Kosten und Ärger, wenn ein solches Formular erst gar nicht ausgefüllt wird, sondern sofort in den Papierkorb geworfen wird“, so Grünke weiter. Sein Rat an die Betriebe: „Seien Sie stets misstrauisch, wenn Ihre Firmendaten in einem Formular eingetragen oder bestätigt werden sollen. Im Zweifel kontaktieren Sie Ihre Handwerkskammer.“
Auf der Internetseite der Handwerkskammer gibt es unter www.hwk-luebeck.de, Stichwort: Rechtsauskunft/Formulare und Downloads, einen aktuellen Flyer, in dem man nachlesen kann, wie man sich vor derartigen unseriösen Angeboten schützen kann.