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BKA: Bundeskriminalamt weist Kritik an bisherigen Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet zurück

Wiesbaden (ots) – Angesichts kursierender Medienberichte zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet sowie in diesem Zusammenhang verbreiteter statistischer Daten stellt das Bundeskriminalamt (BKA) klar:

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt das BKA das Zugangserschwerungsgesetz in der Weise um, dass zunächst während eines Zeitraums von einem Jahr keine Seiten im Netz gesperrt werden, sondern nachdrücklich die Löschung von kinderpornografischen Seiten betrieben wird. Dem Vertrag entsprechend werden nach Ablauf dieses Zeitraums Erfolg und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet evaluiert. Um die Evaluierung auf einer aussagekräftigen Datenbasis vornehmen zu können, dokumentiert das BKA seine Löschungsbemühungen seit Januar 2010 und bereitet sie statistisch auf. Die in den Medien zitierten Zahlen geben die bislang vorliegenden Erkenntnisse zusammenfassend wieder. Danach waren – bezogen auf den Betrachtungszeitraum Januar bis Juni 2010 – durchschnittlich 40 Prozent der dem Ausland mitgeteilten Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten nach einem Zeitraum von einer Woche immer noch abrufbar. Bezogen auf die jeweiligen Einzelmonate bewegten sich die Werte im Schwankungsbereich 14 Prozent (Januar) bis 70 Prozent (März).

Die festgestellten Werte sind angesichts des Umstandes, dass die Evaluation auf einen Zeitraum von einem Jahr angesetzt ist, vorläufiger Natur.

Zur Klarstellung der in den Medienberichten thematisierten Arbeitsweise des BKA bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet wird auf Folgendes hingewiesen:

Der Ansatz, kinderpornografische Netz-Inhalte löschen zu lassen, ist Teil der seit Jahren durch das BKA praktizierten Strategie zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet.

Im Fall von im Inland physikalisch gehosteten Inhalten nimmt es hierzu direkten Kontakt mit den verantwortlichen Host-Providern auf. Im Regelfall erfolgt eine Löschung werktäglich binnen weniger Stunden. Für im Ausland gespeicherte Inhalte übermittelt es in der Regel auf dem Interpol-Weg Meldungen mit der Bitte um Veranlassung der Löschung durch die jeweils zuständige staatliche Stelle. Auf diesem Wege hatte auch die halbstaatliche US-Einrichtung „National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC)“ über die dort betriebene „Cybertipline“ die löschungsrelevanten BKA-Informationen erhalten.

Die Zusammenarbeit des BKA mit den Staaten, in denen kinderpornografische Inhalte gehostet werden, so auch den USA, ist somit logischer Bestandteil der Strategie. Insofern ist der öffentlich suggerierte Eindruck, das BKA hätte diese internationale Kooperation in der Vergangenheit vernachlässigt, falsch. Im Falle der Zusammenarbeit mit den USA leitet das BKA zur Beschleunigung der Verfahrensabläufe neuerdings seine Meldungen zusätzlich zum Interpol-Weg auch direkt an die zuständige US-Zentralstelle (NCMEC) weiter.

Seit 2007 arbeitet das BKA zur Umsetzung seiner Strategie zudem mit den Selbstregulierungskräften der Wirtschaft wie z. B. den deutschen INHOPE-Kontaktstellen jugendschutz.net, der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) und dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. zusammen.

Auch auf diesem Wege findet eine internationale Zusammenarbeit statt. So informiert beispielsweise INHOPE bezogen auf die USA direkt die zuständige US-Zentralstelle (NCMEC) mit dem Ziel, entsprechende Löschungen zu veranlassen.

Im Übrigen sind die in der Evaluation dokumentierten Ergebnisse keinesfalls auf einen mangelhaften Personaleinsatz im BKA
zurückzuführen, da die statistische Erfassung des Löscherfolgs nach der Weiterleitung der Meldung durch das BKA an die zuständige Stelle ansetzt und das BKA für die technische Beseitigung des kinderpornografischen Netzinhalts nicht selbst verantwortlich ist. Die unverzügliche Bewertung und Weiterleitung entsprechender Hinweise durch das BKA an die zuständigen ausländischen Stellen ist gewährleistet.