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Besondere Neuigkeiten

Arbeitslose müssen Umzug mitteilen

Wer Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezieht, muss Veränderungen in seinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitteilen. Dies gilt ganz besonders bei einem Umzug.

Wird die Agentur für Arbeit nicht informiert und ist der Arbeitslose nicht mehr erreichbar, drohen erhebliche finanzielle Nachteile. Die Agentur für Arbeit geht dann im Normalfall davon aus, dass eine der gesetzlichen Voraussetzungen – die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung – nicht mehr besteht. Ein Nachsendeantrag genügt nicht, um die Erreichbarkeit sicherzustellen. Bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt. Eventuell wird die Leistung sogar für einen bestimmten Zeitraum zurückgefordert und es muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Dieses Verfahren ist so von den Sozialgerichten bestätigt worden.

„In beiderseitigem Interesse sollten Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitgeteilt werden. Das kann schriftlich oder telefonisch unter der 0180 1 555111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42ct/min) erfolgen“, rät Manuela Freitag, die für die Gewährung von Arbeitslosengeld I zuständige Teamleiterin in der Agentur für Arbeit Lübeck