Abwasserdichtigkeit: Hat der Senator gelernt?
Der vorläufige Verzicht einer verpflichtenden Abwasserdichtigkeitsprüfung durch das Landesumweltministerium wird von der CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft begrüßt. Doch welche Lehren zieht die Stadt Lübeck daraus? Hierzu erklärt der entsorgungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion und Vorsitzende des Werkausschusses Entsorgungsbetriebe, Rüdiger Hinrichs:
„Die Erklärung der Umweltministerin ist auch ein Erfolg der breiten Bürgerbewegung gegen das Vorhaben, Abwasserrohre einer verpflichtenden Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen. Ebenso ist es eine Niederlage für die rot-rot-grüne Bürgerschaftsmehrheit, die einem von BfL und FDP unterstützten Antrag der CDU auf Aussetzung der Prüfungen in der Sitzung am 01. Juli nicht zugestimmt hatte.
Der aktuelle Verzicht der Landesregierung auf eine Verpflichtung wirft jedoch die gleichen Fragen auf, die schon im Rahmen der Bürgerschaftssitzung von uns gestellt worden sind. Damals wie heute gab es keine Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Abwasserdichtigkeitsprüfung. Dennoch erklärte der zuständige Senator Möller vor der Bürgerschaft in einem recht ideologisch begründeten Wortbeitrag, er werde die Prüfungen in Lübeck auch ohne Rechtssicherheit ansetzen.
Nun hat sich für Lübeck daher kaum etwas geändert: Senator Möller hat damals keine Rechtsgrundlage für eine Prüfung gehabt und wollte sie dennoch durchführen. Plant er das immer noch?
Wir fordern den Senator auf, nun endgültig von der Abwasserdichtigkeitsprüfung Abstand zu nehmen. Auch der Bürgermeister ist in der Pflicht, auf die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen innerhalb der Stadtverwaltung zu achten. Er muss, wenn es nötig wird, ein Machtwort sprechen.“