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Besondere Neuigkeiten

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • Abgabefrist endet am 31. März 2016

  • Elektronische Anzeige nutzen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Jährlich prüfen die Agenturen für Arbeit, ob die Betriebe ihrer Beschäftigungspflicht nachgekommen sind. Dafür müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2015 bis spätestens 31. März 2016 bei ihrer Agentur für Arbeit vor Ort anzeigen.

Alle fünf Jahre wird außerdem eine repräsentative Teilerhebung durchgeführt. Dieses Jahr werden deshalb auch Unternehmen angeschrieben und aufgefordert eine Meldung abzugeben, die nicht beschäftigungspflichtig sind.

Anfang des Jahres wurden die erforderlichen Unterlagen verschickt. Unter http://www.rehadat-elan.de kann bei Bedarf die Software zur elektronischen Anzeige kostenlos herunter geladen werden. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Auf der CD-ROM und im Internet finden die Betriebe zusätzliche Informationen zur Installation und Anwendung des Programms.

Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Auswahlpunkt Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht).

Darüber hinausgehende Fragen können Betriebe an folgende Telefonnummern richten: Frau Pudell 0381/804 3672, Frau Waldmann 0381/804 3675 sowie an die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0800 4 5555 20.