Gesundheitsstaatssekretärin Dr. Bettina Bonde würdigt Neubau des Frauenmaßregelvollzugs in Schleswig
SCHLESWIG. Anlässlich der Einweihung des neuen Hauses 10 hat Gesundheitsstaatsekretärin Dr. Bettina Bonde die Forensik in Schleswig besucht. Der heute (24. August) eröffnete Neubau wurde aus Landesmitteln mit 5,8 Mio € gefördert und schafft Platz für 20 Patientinnen. Dr. Bettina Bonde dankte Handwerkern, Planern und Architekten für einen gelungenen Bau, der hervorragende Bedingungen für eine erfolgreiche Therapie schafft. Bonde hob hervor, dass Beschäftigte und Patientinnen der Schleswiger Forensik über lange Zeit mit baulichen Unzulänglichkeiten leben mussten, die nun der Vergangenheit angehörten.
Die Staatssekretärin sagte: „Die hier investierten Landesmittel verbessern durch eine moderne baulich-technische Ausstattung die Sicherheit von Beschäftigten und Allgemeinheit. Zugleich war uns in der Planung war von Anfang an wichtig, einen guten baulichen Rahmen für Therapiemaßnahmen zu schaffen. Bessere therapeutische Bedingungen sind der Schlüssel dafür, dass die Gefährlichkeit der Maßregelpatientinnen langfristig verringert wird und damit die Rückfallgefahr nach der Entlassung gesenkt wird.“
Die gesellschaftliche Rendite bestehe darin, dass eine erfolgreiche Therapie das Rückfallrisiko erheblich senkt. Dieses Risiko sei bei Maßregelvollzugspatienten deshalb niedriger als bei Strafgefangenen, so Bonde.
Hintergrund: In der Maßregelvollzugseinrichtung des Schlei-Klinikums Schleswig FKSL GmbH der Damp Gruppe werden derzeit 75 Frauen und Männer, die entweder in der Entziehungsanstalt wegen einer im Rausch begangenen Straftat (§ 64 Strafgesetzbuch) untergebracht wurden oder die nach einer Straftat im Zustand der verminderten oder vollständig fehlender Schuldfähigkeit (§ 63 Strafgesetzbuch) in das psychiatrische Kran-kenhaus eingewiesen wurden.
Da die Entlassung der nach § 63 StGB untergebrachten Patienten nicht an ein bestimmtes Datum geknüpft ist, kann erst bei erfolgreicher Behandlung der Anlasserkrankung der Weg in die Freiheit geebnet werden: Über die Entlassung entscheidet letztlich die Strafvollstreckungskammer beim zuständigen Landgericht.
In dem Neubau für den Frauenmaßregelvollzug sind aktuell 18 Frauen untergebracht, wobei fast ausschließlich Unterbringungsfälle nach § 63 StGB zu behandeln sind.