Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Besondere Neuigkeiten

BKA: Ermittlungen gegen Falschgeldverbreiter im Darknet

Wiesbaden (ots) – Betäubungsmittel, Waffen und gestohlene digitale Identitäten – in zunehmendem Maße auch der Handel mit Falschgeld: Händler und Käufer illegaler Güter fühlen sich im Darknet – dem verdeckten, anonymen Bereich des Internets – sicher vor Strafverfolgung. Dass dem nicht so ist, zeigt das gemeinsame Vorgehen des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landespolizeibehörden gegen Falschgeldverbreiter. Am 11.11.2015 wurden in mehreren Bundesländern zahlreiche Wohnungen durchsucht. Die davon Betroffenen stehen im Verdacht, Falschgeld im Darknet bestellt und mit digitaler Währung bezahlt zu haben. Der Versand der Noten erfolgte auf dem Postweg. Bei den bestellten Falsifikaten handelte es sich um Fälschungen von 20- und 50-Euro-Noten, die in Italien hergestellt wurden. Die mittels Offset-Druckverfahren produzierten Falschnoten sind von guter Qualität und im üblichen Bargeldverkehr nur schwer als „Blüten“ zu erkennen. Im Jahr 2014 machten diese beiden Fälschungen mehr als 52 Prozent des gesamten, durch die Polizei in Deutschland sichergestellten Falschgeldes aus. Zur Identifizierung der Falschgeldverbreiter in Deutschland und anderen Staaten trugen unter anderem Auswertungen bei Europol sowie Ermittlungen in Italien bei. Inwiefern die in Deutschland ansässigen Ankäufer das Falschgeld selbst in Umlauf brachten oder weiter veräußerten, wird derzeit ermittelt. Das BKA weist darauf hin, dass Falschgeldstraftaten keine Kavaliersdelikte sind und Verurteilungen zu Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. Wie kann man Falschgeld erkennen und was ist dann zu tun? Hinweise und Informationen finden Sie auf den Internetseiten des BKA (www.bka.de) und der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de). Weiterführende Informationen zur Falschgeldkriminalität finden Sie im Bundeslagebild 2014, welches Sie ebenfalls auf der Homepage des BKA im Bereich Publikationen finden.

Quelle: presseportal.de