Volker Dornquast: Kommunale Kooperation in der Informationstechnik verstärken; Zusammenarbeit erhöht Professionalität und Wirtschaftlichkeit
Innenstaatssekretär Volker Dornquast hat die schleswig-holsteinischen Kommunen aufgerufen, die Zusammenarbeit in der Informationstechnik zu intensivieren. Um Verwaltungsdienstleitungen so professionell und kostengünstig wie möglich zu erbringen, seien alle Möglichkeiten der Kooperation auszunutzen, sagte Dornquast am Dienstag (31. August) in Quarnbek (Rendsburg-Eckernförde). Zugleich bot er den kommunalen Vertretern eine enge Zusammenarbeit mit dem Land an. Dornquast war Gast der Informationsveranstaltung „“Gemeinsam sind wir stärker – Kommunale Zusammenarbeit in der Informationstechnik““. Dataport hatte Landräte und Bürgermeister aus Schleswig-Holstein eingeladen, um die Vorteile einer engeren Zusammenarbeit zu erörtern.
Häufig setzten Kommunen immer noch zu sehr auf individuelle IT-Lösungen, so Dornquast. Folge dieser vermeintlichen Eigenständigkeit seien vermeidbare Wechsel der genutzten Kommunikationsmedien und häufig unnötig hohe Kosten. Die gemeinsame Realisierung einer Basis-IT-Infrastruktur und eine Verständigung auf flächendeckend gültige IT-Standards sind daher nach Ansicht des Staatssekretärs unabdingbar. Auch das komplexe Fachwissen müsse nicht in jeder Kommune vorgehalten werden. Ebenso könne eine gemeinsame Beschaffung von Hard- und Software wirtschaftlicher sein. Es gelte, das Kirchturmdenken in dieser Frage zu überwinden. Dornquast: „“Eine Kooperation im IT-Bereich bedeutet keine Einschränkung kommunaler Selbstverwaltung“.“
Ein erfolgreiches Beispiel für übergreifende Strukturen im Bereich Informationstechnik sei das Meldewesen. Gemeinsam mit Hamburg und in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz und Dataport habe das Land flächendeckend eine Infrastruktur geschaffen, die es ermögliche, zentral Auskünfte aus allen Melderegistern abzurufen. Als nächstes Projekt kündigte Dornquast die Einführung eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters an. Ab 2011 – und damit deutlich vor der gesetzlich festgelegten Frist 2014 – werden dann auch die Datensätze der Standesämter ausschließlich elektronisch übermittelt.









