Bundesverkehrswegeplan 2030: IHK zu Kiel trotz Anpassungsbedarfs insgesamt zufrieden
Bundesverkehrswegeplan 2030: IHK zu Kiel trotz Anpassungsbedarfs insgesamt zufrieden – Als insgesamt zufriedenstellend bewertet die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (BVWP), der am 3. August vorgestellt wurde.
Allerdings sieht die IHK Nachbesserungsmöglichkeiten bei der Einordnung einiger Infrastrukturprojekte. Wichtig und zentral ist die Sicherung der Finanzierung und ausreichender Planungskapazitäten auf Bund- und Länderebene für die kommenden Jahre.
„Besonders mit der Einstufung der Küstenroute A 20 und den Maßnahmen zum Nord-Ostsee-Kanal hat das Bundesverkehrsministerium eine wichtige Weichenstellung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands getroffen“, so Dr. Martin Kruse, Leiter des Geschäftsbereichs Standortpolitik der IHK zu Kiel.
Mit der Einstufung der A 21 ist die IHK zu Kiel grundsätzlich zufrieden. Die Wirtschaft empfiehlt, dass auch die Abschnitte von der A 24 bis nach Niedersachsen in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden, um die anhaltende Stausituation auf den Autobahnen in der Metropolregion Hamburg mit den negativen volkswirtschaftlichen Effekten schnell und dauerhaft aufzulösen. Des Weiteren entfaltet das Projekt erst seine volle Wirkung für die Landeshauptstadt und den zugehörigen Ostseehafen Kiel, wenn auch die B 502 in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen und vierspurig als Ostuferentlastungsstraße ausgebaut wird.
Aufgrund der vielfältigen Nutzung und starken Frequentierung durch Fernverkehr, Güterverkehr und SPNV gibt es Kapazitätsengpässe auf der Schienenverbindung zwischen Pinneberg und Elmshorn. Die Kapazitätsengpässe können die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere Schleswig-Holsteins beeinträchtigen. Auch nach dem Bau der Festen Fehmarnbeltquerung wird die Jütlandroute für die Güterverkehre mit den wachsenden Volkswirtschaften in Skandinavien weiterhin eine hohe Bedeutung haben. Der Bau eines dritten Gleises ist die infrastrukturelle Grundvoraussetzung für die notwendige Kapazitätserhöhung und sollte daher in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden.
Des Weiteren besteht Handlungsbedarf am Industrie- und Hafenstandort Brunsbüttel, der derzeit nur eingleisig und nicht elektrifiziert an das Schienennetz angebunden ist. Dadurch sind nur geringe Geschwindigkeiten auf der Strecke erlaubt, die den Transport unnötig verlängern. Mit Blick auf zukünftige Entwicklungen und weitere Verlagerungen der Transportströme auf die Schiene sind die Aufnahme des zweigleisigen Ausbaus sowie die Elektrifizierung der Bahntrasse zwischen Wilster und Brunsbüttel in den Bundesverkehrswegeplan erforderlich.