Nord-Innenminister: Gesetz über Sicherungsunterbringung schnell in Kraft setzen – Richtervorbehalt bei Blutproben abschaffen
Gesetz über Sicherungsunterbringung schnell in Kraft setzen
Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer (Nord-IMK) haben auf ihrer diesjährigen Tagung unter Vorsitz Schleswig-Holsteins am Montag (27. September) in Kiel an die Bundesregierung appelliert, das Gesetzgebungsverfahren für eine Sicherungsunterbringung so schnell wie möglich abzuschließen. Derzeit liegen lediglich Eckpunkte vor, auf die sich der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin geeinigt haben. „“Wir brauchen ein Gesetz, das sich auf alle ehemals sicherungsverwahrten und rückfallgefährdeten Täter bezieht, von denen eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht““, sagte der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Schlie. Die Möglichkeit der Anordnung einer nachträglichen Sicherungsunterbringung müsse auch für die Zukunft bestehen bleiben.
Die Innenminister und –senatoren der norddeutschen Küstenländer halten es für erforderlich, entlassene und rückfallgefährdete Sexual- und Gewalttäter in einer länderübergreifenden Einrichtung unterzubringen. „“Wir werden für diese Idee bei den zuständigen Justiz- und Sozialministern werben““, sagte Schlie. Es gebe eine gemeinsame Verantwortung. Die Polizei dürfe dabei nicht allein gelassen werden.
Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs über die Unzulässigkeit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung dürfe nicht dazu führen, dass von weiterhin rückfallgefährdeten Sexualstraftätern und Gewalttätern Gefahren für die Bevölkerung ausgehen. „“Die norddeutschen Innenminister und -senatoren stellen sich dieser Aufgabe und bieten konkrete Lösungen an““, sagte Schlie.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Sicherungsunterbringung wollen die Innenminister und –senatoren der norddeutschen Küstenländer bei der Entlassung von rückfallgefährdeten Sexual- und Gewalttätern aus der Strafhaft oder dem Maßregelvollzug so eng wie möglich länderübergreifend polizeilich zusammenarbeiten. Wie Schlie sagte, wird man auf der Innenministerkonferenz im Herbst auf eine Absprache dringen, wonach auch bundesweit die zuständigen Polizeibehörden frühzeitig darüber informiert werden, wenn entlassene und rückfallgefährdete Sexual- und Gewalttäter in andere Bundesländer ziehen.
Richtervorbehalt bei Blutentnahmen abschaffen
Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Länder haben an ihre Kollegen in den Justizressorts des Bundes und der Länder appelliert, die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einzuleiten, um den Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutentnahmen bei alkoholisierten Autofahrern aus der Strafprozessordnung zu streichen. „“Der Richtervorbehalt ist verfassungsrechtlich nicht zwingend erforderlich““, sagte Schlie.
Die Befugnis zur Anordnung einer Blutprobe könne rasch und rechtsstaatlich unbedenklich auf die Polizei übertragen werden. Die derzeitige Regelung sei auf Dauer nicht praktikabel. Die von den Gerichten häufig geforderte umfangreiche und tief greifende Begründung für den „Stich in die Vene“ sei im täglichen Einsatzgeschäft von der Polizei nicht zu leisten. In der Praxis komme es teilweise zu deutlich spürbaren Verzögerungen, weil die Entscheidung eines Richters zu lange auf sich warten lasse. Je länger es dauere, bis zu es einer Blutentnahme komme, desto geringer sei der Beweiswert einer Blutprobe, denn Alkohol und Drogen würden sich in der Zwischenzeit weiter abbauen.
Die derzeitige Regelung, vor einer Blutentnahme zunächst eine richterliche Entscheidung einzuholen, führe auch dazu, dass Autofahrer häufig länger als erforderlich von der Polizei festgehalten werden müssten. „“Dieser Freiheitsentzug muss nicht sein, wenn die Polizei die Möglichkeit hätte, die Blutprobe ohne die Anordnung eines Richters vorzunehmen““, sagte Schlie. Der Wegfall des verfassungsrechtlich nicht gebotenen Richtervorbehalts erleichtere der Polizei ihre Arbeit und schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten.