POL-RZ: Polizeidirektion Ratzeburg ordnet Anhalte- und Sichtkontrollen an
Ratzeburg (ots) – Die Polizeidirektion Ratzeburg ordnet die Durchführung von Anhalte- und Sichtkontrollen gemäß § 180 Absatz 3 Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz als Maßnahme zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität an. Die Anordnung gilt ab sofort zunächst für die Dauer von 28 Tagen. Die Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg möchte diese Maßnahme so transparent wie möglich erklären: 1.) Für welche Bereiche gilt die Anordnung? Die Anordnung zur Durchführung von Anhalte- und Sichtkontrollen gilt ausschließlich für die Bereiche der Polizeireviere Reinbek (Aumühle, Reinbek, Barsbüttel, Oststeinbek, Glinde, Wentorf, Wohltorf) und Ahrensburg (Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Bargfeld-Stegen, Braak, Brunsbek, Delingsdorf, Elmenhorst, Grande, Grönwohld, Großensee, Großhansdorf, Hamfelde, Hammoor, Hoisdorf, Jersbek, Lasbek, Köthel, Lütjensee, Nienwohld, Rausdorf, Siek, Stapelfeld, Steinburg, Todendorf, Tremsbüttel, Trittau und Witzhave). 2.) Welche Befugnisse ergeben sich daraus für die Polizei? Die Polizei darf in diesen Gebieten Personen anhalten und bei mitgeführten Fahrzeugen deren Kofferräume und Ladeflächen in Augenschein nehmen. 3.) Welchen Zweck haben die Anhalte- und Sichtkontrollen? Die Polizeidirektion Ratzeburg hat das Ziel durch Anhalte- und Sichtkontrollen Erkenntnisse über Verdächtige, Gruppenstrukturen und von ihnen benutzte Fortbewegungsmittel zu gewinnen. 4.) Warum wurden die Anhalte- und Sichtkontrollen jetzt angeordnet? Aktuell sind wöchentlich (ab der 43. Kalenderwoche), im Bereich des PR Reinbek und des PR Ahrensburg zwischen 10 und 33 Wohnungseinbruchdiebstähle zu verzeichnen. Dabei ist seit der 42. Kalenderwoche 2016 eine erhebliche Tatzunahme festzustellen. Dieser Fallzahlenanstieg ist auch 2015 feststellbar gewesen. Aufgrund der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre und kriminalistischer Prognose des Täterverhaltens (weitere Ausnutzung früherer Dämmerung) ist sogar ein weiterer Anstieg der Fallzahlen zu erwarten. Die Fallzahlen liegen noch unter denen von 2015 sind jedoch im Vergleich zu den Vorwochen deutlich angestiegen. Örtlich ergibt sich eine besondere Häufung im Nahbereich Hamburgs. Diese Auffälligkeit kann aufgrund der Täterstrukturen und örtlicher Infrastruktur (ÖPNV-Anbindung/Straßenanbindung und überörtliche Fluchtwege) erklärt werden. Bisherige täterbezogene Feststellungen des laufenden Jahres ergeben tatverdachtsbegründende Momente gegen überwiegend aus dem Stadtgebiet Hamburg stammende Personen unterschiedlichster Herkunft. Bei einem Teil dieses Personenkreises erscheint ein nur vorübergehendes Verbleiben in der Bundesrepublik mit der Zielrichtung der Begehung von Eigentumsdelikten als sehr wahrscheinlich. Dies deckt sich grundsätzlich mit den Erkenntnissen der vergangenen Jahre. Es ist von fortbestehenden und sich verfestigenden vergleichbaren Täterstrukturen auszugehen.
Quelle: presseportal.de