Possehlbrücke: Lösungssuche
Fotos: TBF/Holger Kröger – Possehlbrücke: Stadt und Wirtschaft suchen nach Lösungen – Baustellen-Wechselampel soll vier Wochen getestet werden – Behelfsbrücke prüfen. Seit Mitte 2015 ist die Possehlbrücke aufgrund des Neubaus nur noch stadteinwärts befahrbar – im Juni 2018 soll die neue Querung fertiggestellt sein. In einem offenen Brief hatten sich im Dezember 2016 die Gewerbetreibenden des Lübecker Stadtteils Genin „Wir in Genin e.V.“ an die Hansestadt gewandt: >>>>weitere Bilder Seite 2 >>>> Aufgrund der aktuellen Verkehrssituation sei ihre Erreichbarkeit nicht mehr gegeben. Die Folge: Erhebliche Umsatzeinbußen von bisher rund sechs Millionen Euro, inzwischen seien auch Firmen in ihrer Existenz bedroht. Besonders vor dem Hintergrund, dass die neue Brücke erst 2018 fertig gestellt wird, fordern sie, dass die verkehrliche Anbindung schnellstmöglich verbessert wird.
„Wir nehmen Ihre Sorgen und Nöte sehr ernst“, begrüßte Bürgermeister Bernd Saxe sieben Vertreter des Vereins heute, 9. Januar 2017, zum Runden Tisch im Rathaus. „Selbstverständlich ist es unser Ziel, die Verkehrsbehinderungen und die damit für Sie verbundenen wirtschaftlichen Einbußen möglichst gering zu halten“, führte Saxe aus, „Bedauerlicherweise gibt es jedoch im Falle des Neubaus der Possehlbrücke kaum Handlungsoptionen.“ Gemeinsam mit den Experten der Bauverwaltung wurden rund eineinhalb Stunden die aktuelle Situation sowie Lösungsvorschläge im konstruktiven Gespräch erörtert. Letztendlich wurden gemeinsam zwei Entscheidungen getroffen:
Einrichtung einer Baustellen-Wechselampel
Versuchsweise soll zunächst für vier Wochen eine Baustellen-Wechselampel, die den Verkehr temporär stadtein- beziehungsweise stadtauswärts führt, eingerichtet werden. Start wird voraussichtlich April 2017 sein. Allerdings: Sollte der Versuch fehlschlagen, die seitens der Bauverwaltung prognostizierten Rückstaus am Berliner Platz und Lindenteller eintreten und damit zu massiven Verkehrsbehinderungen im Umfeld führen, wird der Versuch unmittelbar wieder abgebrochen. Die Bauverwaltung hat diese Alternative bisher abgelehnt, denn Berechnungen aus dem Fachbereich Planen und Bauen haben ergeben, dass das Errichten einer Signalanlage an dieser Stelle nicht zum gewünschten Ergebnis führen würde. Die dadurch entstehenden Wartezeiten durch Rückstaus wären erheblich länger als der momentane Zeitverlust durch die aktuell nutzbaren Umleitungsstrecken. Und: Die Feuerwehr muss ihr Einverständnis geben, denn es gilt die vorgeschriebenen Rettungszeiten in Richtung Innenstadt weiterhin zu gewährleisten.
Machbarkeitsstudie Behelfsbrücke
Im Rahmen des heutigen Gesprächs stellte der Verein „Wir in Genin“ einen eigenen Entwurf für eine Behelfsbrücke vor. Im Gegensatz zur städtischen Variante (östliche Seite), sieht der Verein durchaus eine Realisierungsmöglichkeit auf der westlichen Seite der Bestandsbrücke. Nach Vorstellung des Vereins wäre eine Behelfsbrücke für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ausreichend. Unabhängig von den Kosten sieht die Bauverwaltung bei dieser Variante folgende Probleme:
- Der Bau einer Behelfsbrücke würde zu Beeinträchtigungen der Arbeiten an der Bestandsbrücke führen, wodurch nicht nur höhere Kosten entstünden sondern sich auch die Bauzeit verlängern würde.
- Im Bereich der Possehlbrücke liegen zahlreiche Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) sowie eine 110 kV-Stromleitung, die bereits aufgrund der aktuellen Bauarbeiten und des geringen Platzes mehrmals kostenintensiv umgelegt werden müssen. Hier auf dem kleinen Baufeld eine Lösung zu finden, wird als schwierig eingeschätzt.
- Sowohl die Vertreter des Vereins als auch der Bauverwaltung stimmen überein, dass die Planungs- und Bauzeit für eine Behelfsbrücke bis zu rund einem Jahr dauern. Nach derzeitigem Stand könnte die Behelfsbrücke dann rund sechs Monate genutzt werden, so dass eine vorherige Kosten-Nutzen-Rechnung sinnvoll erscheint.
Letztendlich haben sich Bauverwaltung und Verein geeinigt darauf hinzuwirken, einen Beschlussvorschlag in den kommenden Bauausschuss am 16. Januar 2017 einzubringen, der die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie vorsieht.