Autobahn A 20: Planfeststellungsverfahren für letzten Abschnitt der Nord-West-Umfahrung Hamburg gestartet
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe, hat für den Planungsabschnitt von Bad Bramstedt (A 7) bis zur Landesstraße L 114 bei Bokel das Planfeststellungsverfahren beantragt. „“Mit dem rund 15 Kilometer langen Streckenabschnitt geht nun auch der letzte Abschnitt der A 20 Nord-West- Umfahrung Hamburg in unserem Bundesland in das Genehmigungsverfahren““, sagte am 11. Oktober 2010 Verkehrsminister Jost de Jager in Kiel. Das sei ein bedeutender Schritt für die Gesamtrealisierung des größten und wichtigsten Verkehrsprojektes in Schleswig-Holstein. Die genehmigten Bau- und Grunderwerbskosten für den vierstreifig geplanten Streckenabschnitt betragen 129,1 Millionen Euro.
Ziel der Planungen ist es, eine leistungsfähige und großräumige Ost-West-Verbindung im Norden der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. „“Die A 20 in Schleswig-Holstein und ihre Weiterführung in Niedersachsen wird die vorhandenen Fernverkehrsachsen der Autobahnen A 1 und A 7 entlasten und die Anbindung Skandinaviens an Zentral- und Westeuropa optimieren““, sagte de Jager. Gleichzeitig werde die A 20 die westlichen Regionen in Schleswig-Holstein stärken und sie noch interessanter für den wirtschaftlichen europäischen Wettbewerb machen. Auch werden viele Ortsdurchfahrten vom Verkehr entlastet und die Verkehrssicherheit erhöht. Neben einigen Ingenieurbauwerken, wie
Über- und Unterführungen, ist auch eine Grünbrücke östlich von Bokel geplant. Das Planfeststellungsverfahren wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Kiel, durchgeführt. Für diesen A 20 Abschnitt (A 7 bis L 114) werden die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit vom 16. November 2010 bis einschließlich 16. Dezember 2010 an folgenden Stellen nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt:
* Rathaus der Stadt Barmstedt
* Amtsverwaltung des Amtes Rantzau
* Amtverwaltung des Amtes Pinnau
* Rathaus der Stadt Bad Bramstedt
* Amtsverwaltung des Amtes Bad Bramstedt-Land o Rathaus der Stadt Kaltenkirchen o Amtsverwaltung des Amtes Kaltenkirchen-Land
Bis einschließlich 13. Januar 2011 kann jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben betroffen sind, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan in genannten Verwaltungen oder bei der Anhörungsbehörde in Kiel erheben.