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Stellv. Ministerpräsident Garg: Länder für bundeseinheitlichen Basisfallwert – Zustimmung für Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins

BERLIN. Der Bundesrat hat heute (15.Oktober) mehrheitlich der Initiative Schleswig-Holsteins für einen bundeseinheitlichen Basisfallwert zugestimmt. Mit Hilfe des so genannten Basisfallwertes wird die Vergütung von Krankenhausleistungen, wie beispielsweise eine Operation, errechnet. Dr. Heiner Garg, stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister, hatte in seiner Rede vor dem Bundesrat für Unterstützung geworben. Nach dem positiven Ergebnis betonte Garg:

„“Die Zustimmung zu unserem Antrag ist konsequent und fachlich gerechtfertigt. Niemand kann ein Festhalten an unterschiedlichen Basisfallwerten überzeugend begründen. Wir haben mit dem Abrechnungssystem in Krankenhäusern bundeseinheitliche Fallpauschalen, wir haben bundeseinheitliche Schweregrade, wir haben einen bundeseinheitlichen Krankenversicherungsbeitragssatz. Aber wir leisten uns ein föderales Abrechnungssystem mit 16 unterschiedlichen Landesbasisfallwerten. Das ist schlichtweg inkonsequent, intransparent und wettbewerbsverzerrend. Wir müssen daher den Weg zu einem einheitlichen Basisfallwert fortsetzen. Die heutige Entscheidung der Länder ist ein wichtiges Signal an Bundesregierung und Bundestag““.

Zurzeit sind die Basisfallwerte in den Ländern unterschiedlich hoch. Das bedeutet: Je nach Bundesland wird eine unterschiedlich hohe Vergütung für jeweils die identische Leistung bezahlt. Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung würde die Annäherung an einen bundeseinheitlichen Basisfallwert nach dem Jahr 2014 stoppen. Dies will die Mehrheit der Länder auf Initiative Schleswig-Holsteins verhindern. Die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates wird jetzt dem Bundestag zu geleitet, der über den Gesetzentwurf entscheiden wird.