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Handwerk begrüßt starke Signale in Richtung Brüssel

Handwerk begrüßt starke Signale in Richtung Brüssel –  Bundestag und Bundesrat haben am Donnerstag bzw. Freitag starke Zeichen in Richtung Brüssel gesendet, in dem sie Subsidiaritätsrügen zum aktuellen Dienstleistungspaket der Eu-ropäischen Kommission erhoben haben.

Dazu erklärt Günther Stapelfeldt, Präsident der Handwerkskammer Schleswig-Holstein: „Wir begrüßen diese Rügen ausdrücklich. Damit haben Bundesrat und Bundestag der Europäischen Kommission deutlich auf den Weg gegeben, sich nicht in Angelegenheiten einzumischen, die auf Ebene der einzelnen Mitglieds-staaten, aber auch der Bundesländer oder Kommunen zu regeln sind. Das Dienstleistungspaket greift tief in Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten ein, ohne dass es einen Grund dafür gibt.“

Zum Hintergrund:
Die EU-Kommission hat am 10. Januar 2017 ein sogenanntes Dienstleistungs-paket vorgelegt. Es enthält unter anderem erweiterte Vorschläge zur Überprü-fung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen und zu einer sog. Notifizierungspflicht. Das Handwerk wäre von diesem Paket betroffen, weil die Meisterpflicht oder eine gleichwertige Qualifikation als Voraussetzung für die Selbständigkeit im Handwerk von der Europäischen Kommission als Berufsreg-lementierung angesehen wird.

Es besteht kein Bedarf, den Mitgliedsstaaten neue Anforderungen bei der Prü-fung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Die einzelnen Staaten müs-sen auch künftig selbständig regeln können, in welcher Form sie gesellschaftliche Überzeugungen, wie einen effektiven Verbraucherschutz oder eine hohe Ausbildungsleistung sicherstellen.
Für die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Bereich reglementierter Berufe gibt es schon seit Jahrzehnten Kriterien des Europäischen Gerichtshofes. „Zusätzliche Kriterien sind völlig überflüssig. Letztlich geht es der Europäischen Kommission wieder einmal darum, die Axt an unser handwerkliches Qualitätssystem anzule-gen. Dadurch bleibt aber die duale Ausbildung auf der Strecke“, so Günther Stapelfeldt weiter. Mit einer sogenannten Notifizierungspflicht will die Europäi-sche Kommission ein Vorabprüfverfahren einführen und sich die Befugnis si-chern, Maßnahmen des Bundestages und des Landtages im Vorwege prüfen, ändern oder sogar stoppen zu können. Günther Stapelfeldt sieht grundsätzliche Bedenken: „Es kann nicht sein, dass Bundestag und Landtag jede Ausbil-dungsvorschrift in Brüssel zur Genehmigung vorlegen müssen. Bildungspolitik muss Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten bleiben“.

Das Handwerk erwartet jetzt, dass die Europäische Kommission das klare Vo-tum des Bundestages und des Bundesrates respektiert. „Wir sind es leid, uns immer wieder für unsere tolle Ausbildungsleistung, das duale Ausbildungssys-tem und die Stärke unseres Handwerks entschuldigen zu müssen“, so Günther Stapelfeldt abschließend.