Der neue Personalausweis ist da!
Wer ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragt, erhält die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten auch digital im neuen Ausweis abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert. Neu sind ebenfalls die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion besteht erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch kann einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommuniziert werden. Außerdem müssen nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen gemerkt werden. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.
Ob man die neuen Möglichkeiten nutzen möchte, kann sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entschieden werden. Bei der Beantragung des Personalausweises erhält man Informationsmaterialien, die bei dieser Entscheidung helfen.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen sowie Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Im Übrigen behält der bisherige Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht des alten Ausweises besteht nicht. Wer allerdings den alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchte, kann dies jederzeit tun. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro der Stadt Flensburg unter 0461-852124. Außerdem stehen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.
Zusätzlich wurde eine bundesweit gültige Hotline des Bürgerservice eingerichtet, die unter Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, montags bis freitags von 7 – 20 Uhr erreichbar ist. Die Kosten betragen 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz.