Lübeck: Bürger informieren verboten
Es ist das erklärte Ziel der BfL, transparent jeden Bürger zu informieren. Geheimnisse werden von uns abgelehnt. Daher wurde in der letzten Bürgerschaftssitzung beantragt, eine Schuldenuhr für Lübeck an einer geeigneten Stelle der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieser Antrag wurde jedoch von der Mehrheit der Bürgerschaftsmitglieder abgelehnt. Deshalb wollte unsere Fraktion diese Schuldenuhr im Fenster ihrer Geschäftsstelle aufstellen, um auf diesem Weg die katastrophale Finanzlage sichtbar zu machen. Jetzt hat der Bürgermeister der Fraktion der BfL sogar schriftlich verboten, eine sichtbare Schuldenuhr im Fenster der Geschäftsstelle aufzustellen. Foto: Schuldenuhr, wenige Sekunden später – Angeblich sei es unzulässig, die „Fraktionsgeschäftsstellenräume für allgemeine Öffentlichkeitsarbeit“ zu nutzen. Konkret begründet der Bürgermeister sein Verbot mit den Worten: „Die Nutzung von Fraktionsgeschäftszimmern für die Information der Allgemeinheit über das städtische Schuldensaldo fällt … nicht in den Aufgabenkatalog der Fraktionen“. Die BfL werden sich jedoch nicht den Mund verbieten lassen und deshalb einen anderen Weg suchen, die Schuldenuhr sichtbar zu machen. Außerdem wird die BfL-Fraktion in der nächsten Bürgerschaftssitzung die derzeitige Schuldenlast eines jedes Einwohners der Hansestadt Lübeck erfragen. Der Bürger hat ein Recht auf Information, die weder durch Bürgerschaft, noch durch den Bürgermeister unterdrückt werden darf. Die Bürger für Lübeck werden sich weiterhin die Freiheit nehmen, den Bürger über wichtige Fakten zu informieren, zumal das Recht auf Information im Grundgesetz verankert ist.