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Politik & Wirtschaft

Reimer Böge MdEP zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das EU-Handelsabkommen mit Singapur

Reimer Böge MdEP zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das EU-Handelsabkommen mit Singapur – Der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete Reimer Böge (CDU) erklärt zum Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über das EU-Handelsabkommen mit Singapur: „Der EuGH hat mit diesem Urteil die europäische Handelspolitik deutlich gestärkt und für zukünftige Abkommen den Weg gewiesen.

Die meisten der seit Jahren zwischen der EU und den Mitgliedstaaten umstrittenen Zuständigkeiten wurden nun eindeutig der europäischen Ebene zugeordnet. Entgegen der teilweise anderen öffentlichen Darstellung regelt das Urteil klar die ausschließliche Kompetenz der EU und der gemischten Kompetenzen der EU und der Mitgliedstaaten in Handelsfragen. Es ist gut, dass wir hier nun Klarheit haben, “ so Reimer Böge.

Im Einzelnen erklärt der EuGH die ausschließliche Zuständigkeit der Union u.a. für:

⦁    den Zugang zum Markt der Union für Waren und Dienstleistungen,
⦁    die Bestimmungen im Bereich des Schutzes ausländischer Direktinvestitionen,
⦁    die Bestimmungen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums.

In die gemischte Zuständigkeit von Mitgliedstaaten und EU fällt, gemäß EuGH:

⦁    der Bereich der anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen („Portfolioinvestitionen“, die getätigt werden, ohne dass eine Einflussnahme auf die Verwaltung und Kontrolle eines Unternehmens beabsichtigt ist),
⦁    die Regelung der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten.

„Die Europäische Kommission muss nun sicherstellen, dass wir die bereits fertig ausgehandelten Abkommen wie mit Singapur und Vietnam schnell entsprechend der EuGH-Vorgaben in Kraft setzen können. Gleichzeitig muss sie gemeinsam mit Parlament und Rat sicherstellen, dass bei der Erteilung der Mandate für künftige Verhandlungen nun klar getrennt wird und das EuGH-Urteil als Grundlage genommen wird. Wir brauchen in Zukunft separate Abkommen über die Dinge, die in EU-Verantwortung liegen und die Dinge, für welche die Mitgliedstaaten zuständig sind. Das würde unsere Handlungsfähigkeit erhöhen und gleichzeitig im Interesse der Bürgerinnen und Bürger die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der verschiedenen politischen Ebenen deutlicher machen“, so Reimer Böge abschließend.

Das Urteil ist einsehbar unter:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170052de.pdf