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Bausparkasse kündigt Altverträge

Bausparkasse kündigt Altverträge – Bausparkasse kündigt gut verzinste Altverträge Die Aachener Bausparkasse versucht derzeit, Kunden von einem Tarif-wechsel zu überzeugen und gut verzinste Altverträge zu beenden. Einer Kündigung sollten Verbraucher widersprechen.

„In letzter Zeit beobachten wir bei mehreren Bausparkassen das Bestreben, aus alten Verträgen herauszukommen“, sagt Michael Herte, Experte für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale. „Einige versuchen, ihre Kunden im persönlichen Gespräch zur Kündigung gut verzinster Bauspar-verträge zu bewegen. Von der Aachener Bausparkasse liegt uns jetzt zum ersten Mal eine schriftliche Kündigung vor.“

Niedrigzinsphase als Begründung Als Begründung für die Kündigung gibt die Bausparkasse die Abwärtsent-wicklung des Zinsniveaus an. „Seit Abschluss Ihres Bausparvertrages hat sich die Zinslandschaft völlig verändert und das Zinsniveau Ihres Bauspar-vertrags passt so gar nicht mehr in die Zeit“, heißt es wörtlich in einem An-schreiben. Nach Auffassung von Michael Herte ist das keine tragfähige Kün-digungsgrundlage. „Bei einem Vertrag mit Festzinsvereinbarung liegt das Risiko einer Veränderung am Kapitalmarkt beim Anbieter. Dies untermauert auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.“

Das können Betroffene tun Kunden müssen eine Kündigung ihres Anbieters nach Ansicht der Verbrau-cherzentrale nicht akzeptieren, sondern können innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen. Die Aussicht auf Erfolg ist dabei je nach Vertrag und Einzelfall unterschiedlich. Unabhängigen Rat dazu bieten die Beratungs-stellen der Verbraucherzentrale.

Anbieter versuchen, Verluste auszugleichen Hintergrund der Kündigungsversuche ist die Niedrigzinsphase. „Für alte Spar- oder Bausparverträge bekommen Kunden bis zu vier Prozent Zinsen im Jahr. „Die Bausparkassen können diese Zinsaufwendungen nur schwer durch das Bauspargeschäft zurückverdienen“, erläutert Herte. „Offenbar ver-suchen einige Anbieter jetzt, Verluste auszugleichen, indem sie Altverträge beenden.“ Die Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden zu Kündigungs-versuchen von Anbietern und prüft, ob rechtliche Schritte infrage kommen.