BKA: Weltweiter Schlag gegen den Handel mit illegalen Arzneimitteln im Internet – Operationswoche PANGEA X
Wiesbaden (ots) – Die deutschen Zoll- und Polizeibehörden sind vom 12. bis 19. September 2017 im Rahmen der international angelegten Operation PANGEA gegen den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln im Internet vorgegangen. Koordiniert wurde die Teilnahme an der Operation durch das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA). Insgesamt beteiligten sich über 100 Staaten sowie die Weltzollorganisation (WZO), Europol, die Pharmaunternehmen und internationale Zahlungs- und Zustellungsdienstleister an der zum zehnten Mal von INTERPOL koordinierten Operationswoche PANGEA. Seit Ende der Operation PANGEA IX im Juni letzten Jahres ermitteln die Polizeibehörden in Deutschland in 171 Fällen gegen 145 meist international organisierte Betreiber von 34 Internetseiten, die in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel anbieten. Der Zoll legte in dieser Woche das Augenmerk auf die Kontrolle von Paketen, Päckchen und Briefen mit Arzneimitteln, insbesondere an den Standorten der Paketzentren an den Flughäfen Frankfurt und Leipzig sowie in Niederaula. Dabei zogen die Zöllnerinnen und Zöllner in nur einer Woche insgesamt 961 ausländische Brief- und Paketsendungen mit rund 67.900 Tabletten und Kapseln und Ampullen aus dem Verkehr. Auch in diesem Jahr sind viele Potenzmittel darunter, die mit über 45% den Löwenanteil der Feststellungen ausmachen. Daneben stellten die Zollbeamten im Rahmen der Sonderkontrollmaßnahme aber auch eine Vielzahl anderer Lifestyle-Produkte sicher, die versprechen, „schlank, jung, schön und stark“ zu machen, ferner verbotene Nahrungsergänzungsmittel, Beruhigungs- und Schmerzmittel. Ein Großteil der Sendungen stammt aus Indien, aber auch aus China, Polen, Russland und Thailand. Ziel der Aktionswoche ist es, das Angebot illegaler Produkte einzuschränken und vor allem die Bevölkerung für die Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren, die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbunden sein können. Medikamente mit falschem Wirkstoffgehalt sowie Präparate mit gesundheitsgefährdenden Bestandteilen stellen ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko dar. Außerdem besteht für Verbraucher die Gefahr, betrogen zu werden: Seriös erscheinende Online-Apotheken kassieren das Geld ihrer Kunden, die entsprechende Warenlieferung erfolgt jedoch nicht. Eine weitere Gefahr lauert in „Werbe-E-Mails“, die über das Arzneimittelangebot hinaus Schadsoftware enthalten. Völlig unberücksichtigt bleibt beim Verbraucher offenbar auch die Tatsache, dass jeglicher Import von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die – unabhängig von sonstigen strafrechtlichen Konsequenzen – mit einer Geldbuße geahndet werden kann. ZKA und BKA raten daher: Kaufen Sie nur bei zugelassenen Online-Apotheken oder bei Ihrer Apotheke im Ort. Damit können Sie das Risiko einer Gesundheitsgefahr minimieren. Der Einkauf bei illegalen Online-Apotheken ist ein Glückspiel, Ihre Gesundheit ist dabei der Einsatz. Der Gewinner dieses Spiels ist in jedem Fall der Täter, dem Ihre Gesundheit völlig gleichgültig ist. Informationen zum sicheren Arzneimittelkauf im Internet finden Sie in einem Informationsflyer des BKA unter http://www.bka.de/Arzneimittelflyer sowie auf der Webseite des Zolls unter http://bit.ly/2waaxxo. Weitere Informationen gibt es unter anderem auch auf den Internetseiten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dem Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Erreichbarkeiten: Pressestelle Generalzolldirektion: 0174/1701267; E-Mail: (pressestelle.gzd@zoll.bund.de) Pressestelle Bundeskriminalamt: 0611/551 3083; E-Mail: (pressestelle@bka.bund.de) Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de