Einbahnstraßenregelung Mecklenburger Straße
Fotos: TBF/Holger Kröger – Einbahnstraßenregelung in der Mecklenburger Straße ·Durchführung notwendiger Sanierungsarbeiten bis 4. November 2017. Die Fahrbahn der K 32, Mecklenburger Straße, zwischen der B104 und dem Brinkweg, wird auf einer Fläche von 9.000 Quadratmetern ab dem heutigen Montag, 9. Oktober 2017, saniert. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis 4. November 2017. (siehe weitere Fotos Seite 2)
Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite kann die Sanierung unter laufendem Verkehr, mit einer Einbahnstraßenregelung durchgeführt werden, wobei die vorgestellte Verkehrsführung im Vorwege mit der Polizei, der Feuerwehr, der Straßenverkehrsbehörde und den Busbetrieben abgestimmt worden ist.
Die Fräs- und Asphaltarbeiten auf der Südseite erfolgen im Zeitraum vom 9. bis zum 17. Oktober 2017. Die Fräs- und Asphaltarbeiten auf der Nordseite (LHG) sind vom 18. bis zum 27. Oktober 2017 vorgesehen.
Für die Bauphase gilt folgende Umleitung:
Die Umleitung in Richtung Schlutup wird für Fahrzeuge ab 7,5 t über die B104 in Richtung Selmsdorf und dann wieder auf die Mecklenburger Straße erfolgen. Die Fahrzeuge unter 7,5 t werden über die B104 und Wesloer Straße auf die Mecklenburger Straße geführt. Die Karlsruher Straße, Beim Rosenwasser und Brinkweg werden während der Arbeiten auf der Südseite zu Sackgassen und entsprechend über die Wesloer Straße geführt.
Es ist vorgesehen, die Restarbeiten, die unter laufendem Verkehr mit punktuellen Einengungen durchgeführt werden, bis zum 4. November 2017, abzuschließen.
Vorrausetzung für die Einhaltung der genannten Termine ist eine günstige Witterung. Bei Regenwetter werden sich die Termine entsprechend verschieben.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen.