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Besondere Neuigkeiten

BERLIN – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch über Zahnersatz-Auktionsportale und Preisvergleiche im Internet.

Nach Ansicht des Gerichts sind Internetplattformen, auf der Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes mit Anderen vergleichen können, nicht berufsrechtswidrig.

Zahnärzte  hatten gegen das Portal 2te Zahnarztmeinung geklagt. „Der BGH gestattet damit, medizinische Behandlungen wie Konsumprodukte versteigern zu lassen“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).Der schleichenden Vergewerblichung des Zahnarztberufs ist entschieden entgegen zu treten ( so die Kammervertreter ), auch wenn der BGH mit seiner aktuellen Entscheidung hierfür Vorschub leistet“. Ärzte und Zahnärzte liefern allerdings durch immer abstraktere Igel-Leistungen und Abrechnungsfaktoren bis zum 10-fachen Satz oft selbst den Auslöser für Preisvergleiche.Mit diesem Urteil wird dem Wettbewerb in der Medizin die Tür geöffnet, der Patient wird zum Endverbraucher, Transparenz und Kundenfreundlichkeit sind nicht mehr aufzuhalten.

Bereits mehrere Portale, wie die 2te Zahnarztmeinung in Deutschland oder die AgbZ in der Schweiz bieten Kostenvergleiche seit Jahren an. Die hohen Zugriffszahlen bestätigen seit geraumer Zeit

das Interesse der Patienten an diesem Service.  Es bleibt schlussendlich dem Arzt überlassen, ob er Preise regional mit seinen Kollegen abspricht und so Wettbewerb verhindert oder sich

dem Wettbewerb stellt und seine Angebote als Unternehmer selber kalkuliert und anbietet.

Auch die AgbZ wurde in der Vergangenheit mehrfach von Zahnärztekammern und Standesvertretern angegriffen, weil in Lübeck bereits eine promovierte Zahnärztin in einem Dentallabor Heil- und Kostenpläne verglich und Patienten Tipps gab, wie Sie Geld bei der Zahnbehandlung sparen können. Die AgbZ veröffentlicht Preise von zahnärztlichen Leistungen in den Medien und hatte sich mit diesen Angeboten einen deutlichen und mittlerweile bundesweiten Marktanteil gesichert. Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft und Lübecker Unternehmer Heino Merten wurde deshalb schon mehrfach als “ Robin Hood der Zähne “ redaktionell erwähnt.

Ein Preisvergleich ist gerade bei teurem Zahnersatz und besonders bei Zahnimplantaten sehr sinnvoll. In sehr vielen Fällen können Patienten so bis zu 60% Ihres Eigenanteils sparen.

Die Krankenkassen sind auf der Seite Ihrer Versicherten und empfehlen bundesweit seit langer Zeit, sich eine zweite Zahnarztmeinung einzuholen oder Internet-Preisvergleiche zu nutzen.

Portale, wie www.die-zahnarztempfehlung.com bieten dem Patienten zusätzlich die Möglichkeit, genau diese bereits empfohlenen Zahnärzte in Ihrer Region zu finden.