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POL-HL: OH-Neustadt in Holstein-Sierksdorf / Gut durchermittelt – entwendeter Kinderwagen kann zurückgegeben werden

Lübeck (ots) – Gemeinsame Medien-Information der Lübecker Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Lübeck: Zuerst liegt eine Strafanzeige wegen Diebstahlseines Kinderwagens vor, dann folgt die akribische Videoauswertung, Tatverdächtige werden ermittelt, Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt und durchgeführt, Vernehmungen folgen und am Ende kann der Kinderwagen zurückgegeben und der Ermittlungsvorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Am 21. April 2018 besuchte eine Familie aus Kaltenkirchen mit drei Kindern einen Freizeitpark in Sierksdorf. Gegen 18.00 Uhr stellten sie ihren Doppelkinderwagen gesichert im Bereich des Indianerdorfes ab und als sie nach 15 Minuten zurückkamen waren der Kinderwagen, der darin verstaute Fotoapparat und eine Geldbörse offenbar entwendet. Der 27-jährige Vater meldete den Diebstahl bei den Parkbetreibern und erstattete Anzeige bei der Polizei in Neustadt. Der Ermittler sichtete die Videoüberwachungsaufnahmen des Freizeitparkes und konnte zwei Männer als Tatverdächtige erkennen. Eine Personalie ließ sich in der Folge ermitteln und mit einem Durchsuchungsbeschluss, welchen die Lübecker Staatsanwaltschaft erwirkt hatte, wurde die Anschrift eines 35-jährigen Mannes in Groß Grönau aufgesucht. Dort fand man nicht den gesuchten Kinderwagen. Aber wurde die Personalien des zweiten Tatverdächtigen, ein 37-jähriger Lübecker, ermittelt. Dieser meldete sich selber und umgehend bei der Polizei in Neustadt, gab die Tat zu und brachte sogar den Kinderwagen, die Fotoausrüstung und die komplette Geldbörse zurück. Am Himmelfahrtstag (10.05.) kommt der Familienvater wieder nach Neustadt und kann dort von den Beamten alles abholen. Der junge Familienvater hatte diesen Diebstahl auch bei einem Radiosender geschildert. Es führte zu einer großen Welle der Hilfsbereitschaft. Heute bedankte er sich bei allen Helfern und auch bei den beteiligten Polizeibeamten für deren Ermittlungsarbeit. Nachfragen zu diesem Sachverhalt sind zu richten an die Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck.

Quelle: presseportal.de