POL-HL: Polizeidirektion Lübeck-OH-Fehmarn-Strandallee / Nutzung von Hoverboards ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden
Lübeck (ots) – Am vergangenen Samstagnachmittag (19.05.) stellten Beamte der Polizeistation Fehmarn am Nachmittag zwei Mädchen im Bereich der Strandallee fest, die auf sogenannten Hoverboards fuhren. Da die beiden Kinder im öffentlichen Verkehrsraum fuhren, wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt, da sie nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse „B“ sind. Von Amts wegen wird eine Strafanzeige „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Elektroboards (Hoverboards) und elektronischen Einrädern werden verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Somit sind sie zulassungs-, versicherungs-, steuerrechtlich- und fahrerlaubnisrechtlich zu beurteilen. Weiteres kann in einem Faltblatt der Polizei Westhessen nachgelesen werden: http://upea.de/wp/wp-content/uploads/2017/05/1703 29_Flyer-E-Boards-signed.pdf
Quelle: presseportal.de