BPOL-KI: BPOL-KI: Kiel: Stark alkoholisierter Pole attackiert Bahnmitarbeiter und dann die Bundespolizisten
Lübeck (ots) – Lübeck: Triebfahrzeugführer wird von 22-jährigen Polen vor der Abfahrt des Zuges aus Travemünde attackiert. Über die Transportleitung der DB AG wurde die Bundespolizei in Lübeck gestern Abend informiert, dass der Triebwagenführer des RB 21539, beim Führerstandwechsel im Strandbahnhof Travemünde, von einem Mann angegangen wurde. Im Zuge dieser Rangelei wurde eine Türscheibe beschädigt. Als der Randalierer merkte, dass er dem Triebfahrzeugführer unterlegen war, sprang er aus dem Zug und lief weg. Zwischenzeitlich hatte sich die Streife schon auf dem Weg gemacht. Durch die gute Personenbeschreibung, konnte der stark alkoholisierte Mann noch am Strandbahnhof gestellt werden. Doch anscheinend hatte der Mann von seiner bisherigen „Ringkampfeinlage“ noch nicht genug bekommen. Er ging sofort aktiv auf die eingesetzten Beamten los. Immer wieder versuchte er die Kollegen zu schlagen, zu treten oder anzuspucken. Schließlich wurde der Mann überwältigt und es wurden ihm Handfesseln angelegt. Wer jetzt geglaubt hatte, der Widerstand würde abebben, der wurde schnell ein besseren belehrt. Auch jetzt versuchte er weiter auf die Streife einzutreten und bespuckte sie Mit Unterstützung einer Streife der Landespolizei wurde er schließlich zur Dienststelle gebracht. Da er sich weigerte, freiwillig eine Atemalkoholkontrolle abzugeben, wurde ihm durch einen Polizeiarzt eine Blutprobe abgenommen. Bis jetzt hatte der 22-jährige Pole schon eine hübsche Latte an Strafanzeigen zu verbuchen. Körperverletzung am Bahnmitarbeiter, Sachbeschädigung im Zug, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Eine Überprüfung der Person, ergaben für den Polen noch -3- Fahndungsnotierungen von -3- Staatsanwaltschaften, jeweils wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Gottseidank blieben alle Kollegen körperlich unverletzt. Den Rest der Nacht verbrachte der 22-Jährige zur Ausnüchterung in der Polizeizelle. Natürlich gegen Bezahlung.
Quelle: presseportal.de