BKA: Bundeskriminalamt und Drogenbeauftragte der Bundesregierung warnen vor dem Konsum von „Legal Highs“
Bundeskriminalamt – Wiesbaden (ots) – Das Bundeskriminalamt (BKA) und die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, warnen vor
dem Konsum von so genannten „Legal High“-Produkten und weisen auf die
mit dem Konsum derartiger Stoffe verbundenen Gesundheitsgefahren hin.Die „Legal Highs“ werden z. B. als „Badesalze“, „Lufterfrischer“ oder
„Kräutermischungen“ deklariert und als angeblich legale Alternative
zu herkömmlichen illegalen Drogen angeboten. Die harmlos wirkenden
Produkte enthalten jedoch meist ebenfalls Betäubungsmittel oder
ähnlich wirkende chemische Wirkstoffe, die auf den bunten
Verpackungen nicht ausgewiesen werden. Konsumenten rauchen, schlucken
oder schniefen die Produkte zu Rauschzwecken.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild
Dyckmans: „Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse müssen wir vor der
missbräuchlichen Anwendung aller sog. „Legal High“-Produkte dringend
warnen. Mit dem Konsum sind unkalkulierbare gesundheitlichen Risiken
verbunden.“
Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es
nach dem Konsum von „Legal High“-Produkten zu teilweise schweren,
mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist
jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht,
Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem
Nierenversagen in Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden.
„Aufgrund der häufig fehlenden Deklarierung der Wirkstoffe“, so
der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke, „wissen die
Konsumenten nicht, welchen Wirkstoff sie sich in welcher
Konzentration zuführen. Daraus ergeben sich unkalkulierbare
Gesundheitsgefahren, da Wirkung und Nebenwirkungen der meist
unerforschten Substanzen nicht eingeschätzt werden können. Zudem wird
die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im Zeitverlauf
verändert. Konsumenten können dann auch bei wiederholtem Konsum eines
bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der
gewohnten Wirkung rechnen.“
Eine weitere Gefahr liegt in der Verharmlosung der meist bunt und
flippig präsentierten Produkte, die von Händlern als angeblich legal
angepriesen werden. Durch Aufmachung und Vermarktung wird
fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um
professionelle Produkte, die keine grob gesundheitsgefährdenden
Stoffe enthalten. Vor allem auf junge Menschen wirkt dies attraktiv
und unverfänglich.
Der Umgang mit solchen Produkten ist jedoch nach dem
Betäubungsmittelgesetz strafbar, sofern sie Betäubungsmittel
enthalten. Sind ähnlich wirksame Substanzen enthalten, die nicht als
Betäubungsmittel eingestuft sind, gelten bei einer pharmakologischen
Wirkung des Produktes die Bestimmungen und Strafvorschriften des
Arzneimittelgesetzes.