FW-LFVSH: Feuerwehr warnt vor unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern
Kiel (ots) – „Durch unsachgemäßen Umgang, Leichtfertigkeit und falsche Gefahreneinschätzung beim Umgang mit Feuerwerkskörpern, ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern oftmals ist auch menschliches Leid zu beklagen“, sagt Landesbrandmeister Detlef Radtke. Besonders verursacht illegale Pyrotechnik vermehrt lebensgefährliche Verletzungen.
Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein gibt folgende Sicherheitshinweise zu Silvester und bittet um Beachtung:
– auf die Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde achten
– keine Feuerwerkskörper in Kinderhand
– Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab 18
Jahre abgegeben werden
– nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände
kaufen
– Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten
– Feuerwerkskörper nur im „Freien“ zünden und mindestens 200 Meter
Abstand von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder
Anlagen, die besonders brandempfindlich sind
– „Blindgänger“ nie erneut zünden
– nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es
verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum
Beispiel Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen
abzubrennen
– gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier
werfen
– beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch das
Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte
Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können
– Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht
in die Höhe starten
– bei starkem Wind sollte auf das Zünden von Raketen verzichtet
werden
– für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten
(Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser)
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Feuer gekommen sein, das mit eigenen Mitteln nicht zu löschen ist, bitte umgehend die Feuerwehr über Notruf 112 alarmieren.
Alles was in Deutschland zu Silvester frei verkäuflich ist, wurde durch die BAM Berlin geprüft und zugelassen. Illegale Pyrotechnik ist nicht genormt und kontrolliert hergestellt worden.
In dem Zusammenhang warnen die Feuerwehren vor der Verwendung dieser illegalen Böller, da diese handhabungsunsicher sind und kein genormtes Abbrandverhalten haben. Die Sprengkraft eines illegalen Böllers kann ausreichen, um einer Person lebensgefährliche oder tödliche Verletzungen zuzufügen.
Die Gefahr des Unfalls ist quasi vorprogrammiert. Die Wirkung ist so enorm, dass Personen in der Umgebung konkret gefährdet sind. Die Böller werden im südlichen Europa, im Osten und in Fernost hergestellt und gelangen auf dem Frachtwege nach Deutschland oder in Nachbarländer.
Hinweise über Besitzer oder Händler nicht zugelassener Böller sind über die Servicenummer 110 an die Polizei zu richten.