POL-HL: Kreis Herzogtum Lauenburg_Berkenthin / Unachtsamkeit des Schiffsführers führte zu Weiterfahrverbot
Lübeck (ots) – Mit 85 Meter Länge wäre die Schleusenkammer eigentlich wirklich lang genug für das Binnenmotorschiff. Eine kurze Fahrlässigkeit hatte jedoch unangenehme Folgen für den Schiffsführer. Beladen mit zirka 750 Tonnen Kiesschlacke befand sich ein knapp 72 Meter langes Gütermotorschiff am Freitagnachmittag (30.11.2018) auf seiner Reise von Salzgitter nach Lübeck auf dem Elbe-Lübeck-Kanal (ELK). Gegen 15.25 wurde das Gütermotorschiff (GMS) in Talfahrt in die Schleuse Berkenthin gesteuert – eine von sieben Schleusen dieser 62 Kilometer langen Wasserstraße. Gegen 15.30 Uhr wurde das Wasserschutzpolizeirevier Lübeck in Travemünde von dem Schleusenwärter angerufen. Den Beamten wurde mitgeteilt, dass das GMS mit seinen Ruderblättern auf dem Drempel des bergseitigen Schleusentores aufgelegen habe. Beim Hinunterrutschen von dem Drempel sei das Steuerbordruderblatt des GMS sodann abgebrochen, weshalb dem Schiffsführer zunächst die Weiterfahrt untersagt worden sei. Bei Eintreffen der Funkwagenbesatzung der Wasserschutzpolizei in der Schleusenanlage lag das beschriebene Schiff im Unterwasser der Schleuse an einem Dalben. Die Beamten stellten fest, dass das abgebrochene Steuerbordruderblatt glücklicherweise an einer Sicherungskette gehangen hatte und mittels des Schiffskrans wieder an Deck gezogen werden konnte. Aufgrund der Tatsache, dass dem Schiff trotz des fehlenden Steuerbordruderblattes immer noch das Mittschiffsruder und das Backbordruder zur Verfügung standen, konnte für den Schiffsführer am 01.12.2018 nach mehreren erfolgreichen Tests das Weiterfahrverbot um 11.00 Uhr für die Strecke bis in den Lübecker Klughafen aufgehoben werden. Die Weiterfahrt zu dem angestrebten Spezialterminal für Schütt- und Massengüter auf der Trave, wo die Kiesschlacke gelöscht werden soll, wurde für das GMS nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden nur mit Schlepperbegleitung gestattet.
Quelle: presseportal.de