Kein neues Sonderprogramm aus dem Kommunalen Investitionsfonds zur Beseitigung von Winterschäden auf kommunalen Straßen
Die Kommunen können in diesem Jahr nicht mit der Neuauflage eines Sonderprogramms aus dem Kommunalen Investitionsfonds zur Beseitigung von durch Eis und Frost verursachten Straßenschäden rechnen. Darauf haben sich die Kommunalen Landesverbände (Landkreistag, Städteverband und Gemeindetag) und das Innenministerium verständigt. Für das „Sonderprogramm zur Behebung winterbedingter Straßenschäden“ gab es im vergangenen Jahr aus dem Kommunalen Investitionsfonds insgesamt rund 25 Millionen Euro an Zuschüssen.
Innenminister Klaus Schlie sagte am Freitag in Kiel, der Kommunale Investitionsfonds sei keine Gelddruckmaschine, die bei Bedarf nur eingeschaltet werden müsse. Eine ständige Entnahme von Zuschüssen in mindestens zweistelliger Millionenhöhe würde die Substanz des Fonds auf Dauer auszehren. Für andere wichtige kommunale Investitionen wie beispielsweise den Schul- und Sportstättenbau stünde dann weniger Geld zur Verfügung.
Der Kommunale Investitionsfonds ist ein zweckgebundenes Sondervermögen des Landes, das aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gebildet worden ist. Die Gemeinden, Kreise, Ämter, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen, erhalten aus dem Kommunalen Investitionsfonds Darlehen und Zuschüsse für kommunale Infrastrukturmaßnahmen.