POL-HL: OH-BAB1-Scharbeutz-Neustadt / Zwei Glätteunfälle in Ostholstein
Lübeck (ots) – Donnerstagabend und Freitagfrüh (14.12.2018) ereigneten sich auf der BAB 1 bei Scharbeutz und Neustadt zwei Unfälle aufgrund von Schnee und Glätte auf der Fahrbahn. Personen wurden nicht verletzt. Gegen 21:20 Uhr befuhr ein 24-jähriger Hamburger mit seinem VW Caddy die BAB1 in Richtung Hamburg. In Höhe Neustadt verlor er aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf der mit Hagel bedeckten Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug, drehte sich und prallte schließlich mit dem Heck gegen die Mittelschutzplanke. Der Fahrer blieb unverletzt. Die Front des Caddys wurde beschädigt, die Höhe des Sachschadens beläuft sich auf circa 5000 Euro. Im Zuge der Unfallaufnahme stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Caddy lediglich mit Sommerreifen ausgestattet war. Ein weiterer Unfall ereignete sich am Freitagmorgen gegen 04.50 Uhr auf der BAB 1 in Höhe der Anschlussstelle Eutin. Ein 38-jähriger Mann aus Lübeck war mit seinem Fiat Ducato ebenfalls in Richtung Hamburg unterwegs, als er aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf der mit Schneematsch bedeckten Fahrbahn die Kontrolle verlor. Der Fiat schleuderte quer über die Fahrbahn und prallte frontal gegen die Mittelschutzplanke. Auch hier blieb der Fahrer unverletzt, die Höhe des entstandenen Sachschadens beläuft sich auf circa 10.000 Euro. Das Fahren mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte schlägt mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu buche. Im Falle eines Unfalles sind es 120 Euro und ein Punkt. Wer bei entsprechender Witterungslage mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 145 Euro und einem Punkt rechnen.
Quelle: presseportal.de