„Generelles Kopftuchverbot problematisch“

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Nordelbische Kirche will Meinungsfreiheit erhalten wissen
Kiel (nr). Der Vorsitzende der Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Bischof Dr. Hans Christian Knuth, hat das von der Landesregierung beschlossene generelle Kopftuchverbot in den Schulen als problematisch bezeichnet. Trotzdem sei die Entscheidung nachvollziehbar. Allerdings bleibe die Kirchenleitung bei ihrer Einlassung, dass die Bekleidung mit religiösem Hintergrund keine Grundsatzfrage sei. Würde durch ein religiöses Symbol dieser Friede gestört, könne dies immer noch durch eine Entscheidung im Einzelfall geheilt werden.„Ich kann verstehen, wenn die Landesregierung meint, die Neutralität im Unterricht nur durch ein generelles Verbot religiöser Symbole gewährleisten zu können. Darüber hinaus ist der Schulfriede ein Gut, dass im Interesse eines Unterrichtes frei von demonstrativer Haltung nicht hoch genug bewertet werden kann“, sagte der Bischof heute (Donnerstag) in Kiel.
Dr. Knuth äußerte im Übrigen Zweifel daran, wie der Unterricht auch von christlichen Symbolen völlig frei gehalten werden könne „Der Lernstoff vieler Fächer ist doch so mit unserer christlichen Tradition verbunden, dass eine „Verbannung“ kaum möglich erscheint. Man denke nur an die Darstellung christlicher Symbole in der Kunst wie in Malerei und Literatur. Das jetzt ausgesprochene Verbot darf in keinem Fall dazu führen, dass das unsere Gesellschaft tragende Wertesystem seinen Ursprung verleugnet“, betonte der Bischof weiter und warnte davor, bei der Pflicht zur Neutralität die Wurzeln unserer Werteordnung zu beschädigen.
„Die gebotene Neutralität des Staates darf nicht dazu führen, dass Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit beschnitten werden“, so der Vorsitzende der Kirchenleitung.









