BKA: Presseeinladung, Festnahme der mutmaßlichen Verantwortlichen des weltweit zweitgrößten illegalen Online-Marktplatzes im Darknet „WALL STREET MARKET“ und Sicherstellung der Server des Marktplatzes
Wiesbaden (ots) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt teilen mit: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am 23. und 24. April 2019 einen 31-jährigen Tatverdächtigen aus Bad Vilbel, einen 29-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Esslingen und einen 22-jährigen Tatverdächtigen aus Kleve festgenommen und ihre Wohnungen durchsucht. Die deutschen Staatsangehörigen sind dringend verdächtig, den ausschließlich über das sogenannte Darknet zugänglichen illegalen Online-Markplatz „WALL STREET MARKET“ gemeinsam und arbeitsteilig betrieben zu haben. Die Serverinfrastruktur der kriminellen Plattform wurde durch Beamte des Bundeskriminalamts sichergestellt. Bei dem Online-Marktplatz „WALL STREET MARKET“ handelte es sich um die weltweit zweitgrößte kriminelle Handelsplattform, über die insbesondere Drogen (unter anderem Kokain, Heroin, Cannabis und Amphetamine), ausgespähte Daten, gefälschte Dokumente und Schadsoftware gehandelt wurden. Die illegale Handelsplattform war ausschließlich über das TOR-Netzwerk im sogenannten Darknet zugänglich und auf den internationalen Handel mit kriminellen Gütern ausgerichtet. Zuletzt waren auf dem Online-Markplatz über 63.000 Verkaufsangebote eingestellt sowie über 1.150.000 Kundenkonten und über 5.400 Verkäufer angemeldet. Für die Bezahlung verwendeten die Nutzer des Online-Marktplatzes die Kryptowährungen BITCOIN und MONERO. Die mutmaßlichen Verantwortlichen des Markplatzes sollen für die Abwicklung der über die Plattform erfolgten Verkäufe illegaler Güter Provisionszahlungen in Höhe von 2 bis 6 Prozent des Verkaufswertes erhalten haben. Den Festnahmen gingen aufwändige verdeckte Ermittlungen voraus, an denen sich US-amerikanische und niederländische Strafverfolgungsbehörden sowie die europäische Polizeibehörde Europol beteiligten. Seit März 2019 richteten sich die Ermittlungen gegen die drei deutschen Staatsangehörigen, die als Tatverdächtige identifiziert werden konnten. Nachdem die mutmaßlichen Verantwortlichen des illegalen Online-Marktplatzes die Plattform am 23. April 2019 in den Wartungsmodus schalteten und begannen, die auf dem Marktplatz hinterlegten Geldbeträge der Kunden an sich selbst zu transferieren (in der Szene wird diese Vorgehensweise als „Exit-Scam“ bezeichnet), erfolgten im Zeitraum vom 23. April bis zum 2. Mai 2019 umfangreiche operative Maßnahmen der Cyberspezialisten des Bundeskriminalamts. Im Rahmen von Durchsuchungen der Wohnungen der Tatverdächtigen konnten Bargeldbeträge in Höhe von über 550.000,- Euro sowie Kryptowährungen BITCOIN und MONERO in 6-stelliger Höhe, mehrere hochwertige Kraftfahrzeuge und zahlreiche weitere Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt werden. Bei dem 22-jährigen Tatverdächtigen aus Kleve wurde zudem eine Schusswaffe aufgefunden und sichergestellt. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die Haftrichterin am Amtsgericht Gießen gegen die Tatverdächtigen die Untersuchungshaft wegen gewerbsmäßiger Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln angeordnet. Die Server des illegalen Online-Marktplatzes wurden am 2. Mai 2019 beschlagnahmt. Auf der Webseite des Marktplatzes wurde das nachfolgende Sicherstellungsbanner hochgeladen: In den USA konnten im Verlauf der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in Los Angeles zwei der umsatzstärksten Anbieter von Betäubungsmitteln auf dem illegalen Online-Marktplatz „WALL STREET MARKET“ identifiziert und festgenommen werden. Bei Durchsuchungen der Wohnungen der US-amerikanischen Tatverdächtigen konnten neben Drogen auch eine Vielzahl von illegalen Waffen sowie Bargeldbestände in Millionenhöhe aufgefunden und sichergestellt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei den beteiligten Polizeibehörden der Bundesländer und den internationalen Partnern sowie Europol für die hervorragende Zusammenarbeit. Einladung für Pressevertreter: Am 03.05.2019 stehen Pressevertretern in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Bundeskriminalamts in Wiesbaden, George-Marshall-Str. 20, 65197 Wiesbaden, der Präsident des Bundeskriminalamts Holger Münch, der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Oberstaatsanwalt Andreas May sowie Vertreter der am Ermittlungsverfahren beteiligten US-amerikanischen (United States Attorney’s Office, Central District of California, FBI, DEA) und niederländischen (Politie Driebergen) Strafverfolgungsbehörden und der europäischen Polizeibehörde Europol für O-Töne, zur Beantwortung ergänzender Fragestellungen und für Hintergrundinformationen zur Bekämpfung der Kriminalität im Darknet zur Verfügung. Einlass ist ab 11.15 Uhr. Melden Sie Ü-Wagen bitte rechtzeitig an. Bitte kommen Sie rechtzeitig. Gez. Georg Ungefuk, Oberstaatsanwalt Informationen zu der ZIT: Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde am 01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen errichtet. Sie besteht derzeit aus einem Oberstaatsanwalt als Leiter und 8 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie einem Oberstaatsanwalt als Pressesprecher. Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet der ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den Deliktsbereichen: – Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern mit Bezug zum Internet, – Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im Darknet), – Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe, Datendiebstahl und Computerbetrug). Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem nationaler deutscher Ansprechpartner in dem Judicial Cybercrime Network, einem europäischen Netzwerk der Justizbehörden zur Bekämpfung der Internetkriminalität.
Quelle: presseportal.de