Schulgesetznovelle: Entscheidungsfrist konterkariert Willensbildung!
Die Junge Union Schleswig-Holstein übt erneut Kritik an der Amtsführung von Bildungsminister Klug: Im Rahmen der Umsetzung des neuen Schulgesetzes fordert die Junge Union eine Aufhebung des Erlasses, der eine rechtsverbindliche Entscheidung der Schulträger und ca. 100 Gymnasien über die Wahl des Bildungsgangs bis zum 23. Februar vorsieht.
„Wenn Minister Klug die Schulgesetznovelle mit einer größeren Entscheidungsfreiheit für Schüler, Eltern und Lehrer begründet hat, macht er sie durch diese enge Fristsetzung zur Farce“, so Max Schmachtenberg, stellvertretender Vorsitzender der JU Schleswig-Holstein. Einen derart weitreichenden Beschluss innerhalb weniger Wochen fassen zu müssen, mache es den Betroffenen unmöglich, sich ausreichend über die Vor- und Nachteile von G8 bzw. G9 zu informieren. Die christlich-demokratische Jugendorganisation hatte sich bereits im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses gegen die Wahlfreiheit der Gymnasien zwischen G8 und G9 ausgesprochen und sieht durch die zahlreichen Pannen im Rahmen der Umsetzung in ihrer Kritik bestärkt.