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Besondere Neuigkeiten

BPOL-KI: Bad Schwartau: Pfefferspray-Einsatz am Bahnhof

Kiel (ots) – 22-jähriger war von der Weiterfahrt ausgeschlossen worden. Sonntagmorgen, 04.08.2019, kurz nach 08.00 Uhr, wurde eine Streife der Bundespolizei zum Bahnhof Bad Schwartau geschickt. Der Triebfahrzeugführer eines Regionalexpress hatte um Unterstützung gebeten, da ein Reisender von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden sollte, den Zug aber nicht verlassen wollte. Der 22 Jahre alte Mann hatte am Haltepunkt Timmendorfer Strand Mitreisende belästigt, indem er ihnen das Einsteigen verwehren wollte und lauthals herumschrie. Gegenüber einem weiteren Mitreisenden äußerte er sich abfällig gegenüber Ausländern. Als der Triebfahrzeugführer den Mann des Zuges verweisen wollte, drohte dieser mit körperlicher Gewalt. Auf der Weiterfahrt Richtung Bad Schwartau bat der Triebfahrzeugführer dann um Unterstützung durch die Bundespolizei. Als die Beamten eintrafen und den 22-jährigen aufforderten, den Zug zu verlassen, schrie Dieser weiter herum und weigerte sich. Die Bundespolizisten wollten den Mann mit einfacher körperlicher Gewalt aus dem Zug bringen, dabei leistete er massiv Widerstand, so dass die Beamten Pfefferspray einsetzen mussten, um den Widerstand zu brechen. Einer der Zeugen unterstützte die Beamten bei der zwangsweisen Durchsetzung der polizeilichen Maßnahmen. Die Bundesolizisten fuhren mit dem jungen Mann, der deutlich nach Alkohol roch, in die Dienststelle. Dort wurden Erste Hilfe Maßnahmen in Form einer Augenspülung durchgeführt. Da der junge Mann nach Alkohol roch und nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sein Verhalten auf zusätzlichen Drogeneinfluss zurückzuführen war, wurde eine richterliche Anordnung zur Blutprobenentnahme eingeholt und diese anschließend auch durchgeführt. Eine im Laufe der polizeilichen Maßnahmen durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab 1,64 Promille. Nach Abschluss sämtlicher polizeilicher Maßnahmen sowie Anzeigenerstattung durfte der 22-jährige, nachdem seine Adrenalinzufuhr sich offensichtlich auf ein Normalmaß reduziert hatte, die Dienststelle der Bundespolizei wieder verlassen.

Quelle: presseportal.de