Nächste Einwohnerversammlung am 20. November im Rathaus

Lübecks Stadtpräsident Peter Sünnenwold lädt zur diesjährigen Einwohnerversammlung ein, die am Montag, 20. November 2006, von 17 bis 20 Uhr im Bürgerschaftssaal des Lübecker Rathauses sein wird. Durch diese Versammlung erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich über wichtige Themen in der Stadt zu informieren und durch Anregungen und Vorschläge an die Bürgerschaft am Geschehen in der Hansestadt Lübeck aktiv mitzuwirken.Die Einwohnerversammlung hat eine beratende Funktion. Anregungen und Vorschläge, die während dieser Versammlung von den Einwohnern beschlossen werden, müssen innerhalb von drei Monaten in der Bürgerschaft beraten und behandelt werden. Die Entscheidung in der Sache treffen dann allerdings die Bürgerschaftsmitglieder.
An der Einwohnerversammlung können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck teilnehmen. Hierzu zählen alle Personen, die in Lübeck ihren Wohnsitz haben. Für Abstimmungen über Anregungen und Vorschläge aus der Versammlung werden Stimmkarten ausgegeben. Es wird darum gebeten, am Eingang des Rathauses seinen Personalausweis oder seine Meldebestätigung bereit zu halten, damit den Einwohnern die Stimmkarten ausgehändigt werden können.
Für die diesjährige Einwohnerversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung durch den Stadtpräsidenten
2. Vorstellung der Regularien
3. Bericht zur Lage der Hansestadt Lübeck – Berichterstatter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Bürgermeister Bernd Saxe. Im Anschluss daran haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit zur Diskussion.
Stadtpräsident Sünnenwold bittet darum, bei der Einwohnerversammlung Folgendes zu beachten:
1. Der Stadtpräsident leitet die Versammlung und übt die Rechte des Versammlungsleiters sowie das Hausrecht aus.
2. Im Rahmen der vorgesehenen Aussprachen können sich die Einwohnerinnen und Einwohner zu Wort melden, das der Stadtpräsident in der Reihenfolge der Wortmeldungen erteilt. Die Redezeit ist auf drei Minuten begrenzt.
3. Themen einer Einwohnerversammlung können sich nur auf Selbstverwaltungsangelegenheiten beziehen. Hierzu zählen alle Angelegenheit der Hansestadt Lübeck, die auch die Bürgerschaft beraten und entscheiden darf. In der Einwohnerversammlung können keine bundes- oder landespolitischen Themen oder Themen, die andere Gemeinden betreffen, behandelt werden.
4. In diesem Rahmen kann die Tagesordnung aus dem Kreise der Einwohnerinnen und Einwohner unter dem Tagesordnungspunkt 2. – „Regularien“ – ergänzt werden, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen beziehungsweise Einwohner mit dem eingereichten Vorschlag einverstanden sind.
5. Zu Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, können Anregungen gegeben und Vorschläge gemacht werden. Diese sollten die Einwohner während der Versammlung unverzüglich schriftlich dem Stadtpräsidenten zuleiten, damit dann darüber abgestimmt werden kann.
6. Es wird offen durch Stimmkarten abgestimmt. Die Stimmkarten gibt es am Eingangsbereich des Rathauses gegen Vorlage des Personalausweises oder der Meldebestätigung.
7. Ein Vorschlag beziehungsweise eine Anregung gilt als angenommen, wenn mindestens 50 Prozent der stimmberechtigten anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner diesem Vorschlag beziehungsweise dieser Anregung zugestimmt haben.
8. Über die Einwohnerversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, eingesehen werden kann.
