Sozialminister Garg: Schleswig-Holstein stellt sich der Verantwortung gegenüber ehemaligen Heimkindern
KIEL. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich heute (25.3.) mit den Ergebnissen des Runden Tisches „Heimerziehung“ auf Bundesebene befasst. Sozialminister Dr. Heiner Garg berichtete über die Ergebnisse der bundesweiten Aufarbeitung der Heimerziehung der 50er – 70er Jahre in Deutschland. Garg betonte dazu:
„“Die Landesregierung begrüßt die Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung und stellt sich ihrer Verantwortung. Wir setzen uns für die Umsetzung des gefundenen Kompromisses ein. Zu der erzielten Einigung gehören unter anderem:“
„Erstens: Der Runde Tisch empfiehlt ein klares Anerkenntnis der heutigen Repräsentanten aller damals verantwortlichen Institutionen, dass den von der damaligen Heimerziehung Betroffenen Unrecht geschehen ist. In diesem Punkt ist Schleswig-Holstein weiter: Der Landtag hat in der vergangenen Legislaturperiode auf interfraktionellen Antrag einmütig das den Betroffenen widerfahrene Unrecht und Leid anerkannt und sein tiefes Bedauern ausgesprochen. Und ich selbst habe mich im vergangenen Jahr bei den Ehemaligen für das Geschehene entschuldigt.“
„Zweitens: Der Runde Tisch schlägt die Einrichtung regionaler Anlauf- und Beratungsstellen vor, von denen Betroffene Unterstützung bei der individuellen Aufarbeitung erhalten. Diese Aufgabe wird in Schleswig-Holstein seit mehr als zwei Jahren im Auftrag des Sozialministeriums von Herrn Landrat a. D. Gorrissen wahrgenommen und soll fortgeführt werden.“
„Drittens: Der Runde Tisch hat Vorschläge zu finanziellen Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener gemacht. In diesem Kernpunkt geht es darum, die für viele ehemalige Heimkinder heute noch wirksamen Folgen auszugleichen. Darunter fallen der Ausgleich für die Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge und materielle Hilfen bei Folgeschäden wie Traumatisierungen und bei den Aufwendungen für die Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Schleswig-Holstein bekennt sich ausdrücklich auch in diesem Punkt zu dem vorgeschlagenen Kompromiss, der einen Fonds oder eine Stiftung vorschlägt, der zu je 1/3 vom Bund, den Ländern und Kommunen sowie den Kirchen getragen wird. Zurzeit finden zum Umsetzungsverfahren länderübergreifende Abstimmungen statt, an denen Schleswig-Holstein beteiligt ist.““
