Eine gute Entscheidung, die Rechtssicherheit schafft

Kiel – Schleswig-Holsteins Arbeits- und Justizminister Uwe Döring begrüßte heute (23. November) die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Höhe des Arbeitslosengeldes II und zur Berücksichtigung von Einkommen. „Das Gericht hat Augenmaß bewiesen. Natürlich ist der Regelsatz von 345 Euro knapp bemessen. Doch zusammen mit den von den Kommunen übernommenen Unterkunftskosten und vielen anderen Hilfestellungen des Sozialstaats sichert das Arbeitslosengeld II ein menschenwürdiges Leben und die Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe.“Döring hob hervor, nun gebe es in einer weiteren wichtigen Streitfrage Rechtssicherheit. „Ich hoffe, wir bekommen auch bei anderen Fragen bald eine gefestigte Rechtsprechung, damit die Sozialgerichte entlastet werden und die ARGEn und Optionskommunen sich darauf konzentrieren können, Menschen in Arbeit zu bringen.“
