Bundesnetzagentur korrigiert überhöhte Telekom- Entgelte für den Schaltverteiler
Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sieht Vorteile für den Breitbandausbau im ländlichen Raum
Ganz im Gegensatz zur Entscheidung der Bundesnetzagentur aus der
vergangenen Woche zu den Entgelten für die „letzte Meile“ zeigt sich der Bundesverband Breit-
bandkommunikation e. V. (BREKO) mit den jetzt ebenfalls neu festgelegten Entgelten für die
Bereitstellung eines sog. Schaltverteilers überwiegend zufrieden. Der Regulierer hat die Entgel-
te, die die Telekom von ihren Wettbewerbern für die Bereitstellung eines Schaltverteilers verlan-
gen kann, deutlich abgesenkt. „Es ist erfreulich, dass die Bundesnetzagentur bei den Bereitstel-
lungsentgelten für den Schaltverteiler einen Quantensprung vollzogen und einzelne wichtige
Entgeltpositionen zum Teil um über 50 Prozent abgesenkt hat. Ein ähnlich konsequentes Signal
des Regulierers für den Infrastrukturwettbewerb hätten wir uns allerdings auch bei den Entgelten
für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gewünscht“, bewertet BREKO-Geschäftsführer
Dr. Stephan Albers die Entgeltentscheidung. „Die Kostensituation der Unternehmen, die Schalt-
verteiler-Projekte machen, wird damit erheblich verbessert, wovon die Breitbandversorgung in
ländlichen Räumen profitieren wird.“ Die Errichtung eines Schaltverteilers auf dem Hauptkabel
ermöglicht es den Wettbewerbern der Telekom, Glasfaser auch in ländlichen Räumen näher zu
den Kunden hin auszubauen. Durch Verkürzung der Kupferleitung können die Wettbewerber
den Kunden auch dort hochbitratige Breitbandanschlüsse anbieten, wo es kein VDSL-Angebot
der Telekom gibt.
Allerdings sieht der BREKO auch kritische Aspekte am Entgeltbeschluss des Regulierers. Die
jetzige Entgeltabsenkung ist das Ergebnis einer konkreten Überprüfung der im vergangenen
Jahr festgelegten Pauschalen an tatsächlich gebauten Schaltverteilern. „Das zeigt, dass die im
Jahr 2010 auf einer theoretischen Basis ermittelten Entgelte erheblich zu hoch waren und die
seitdem realisierten Schaltverteiler zu deutlich überhöhten Kosten errichtet worden sind“, so
Albers weiter. „Hätte man schon im vergangenen Jahr eine konkrete Prüfung der tatsächlichen
Kosten der Telekom vorgenommen, wären heute sicher schon mehr Ortschaften über Schaltver-
teiler mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt.“
Ein weiterer Wermutstropfen ist aus der Sicht des BREKO, dass die monatliche Miete für den
Schaltverteiler von 8,04 Euro auf 8,01 Euro praktisch nicht abgesenkt wurde. „Da die Miete für
die Teilnehmeranschlussleitung am Kabelverzweiger (KVz) Bestandteil des monatlichen Über-
lassungsentgeltes für den Schaltverteiler ist, schlägt die unzureichende Entscheidung des Regu-
lierers zu den Entgelten für die KVz-TAL hier voll durch“, stellt Albers kritisch fest. „Das zeigt,
dass der Ansatz der Bundesnetzagentur zur Ermittlung der Investitionskosten für die Teilneh-
meranschlussleitung nach reinen Wiederbeschaffungswerten falsch ist und insbesondere dem
Ausbau in der Fläche schadet.“
Über den BREKO:
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) repräsentiert den Großteil der
Festnetzwettbewerber der Telekom Deutschland. Seine Mitglieder vermarkten ihre Produkte vor
allem auf Basis eigener Infrastruktur in Kombination mit dem entbündelten Teilnehmeranschluss
(TAL) der Telekom Deutschland; vermehrt bieten sie aber auch eigene hochleistungsfähige
Glasfaseranschlüsse direkt zum Kunden (FTTH/B) an.
Seit seiner Gründung im Jahre 1999 tritt der BREKO erfolgreich für den Infrastrukturwettbewerb
im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Die 70 BREKO-Unternehmen, darunter City- und
Regionalcarrier sowie Stadtwerke versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete,
die „weißen Flecken“, mit hochleistungsfähigen Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahre
2010 rund 1,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von etwa 7 Mrd. Euro er-
wirtschaftet. Damit leisten die BREKO-Unternehmen einen maßgeblichen Beitrag zum flächen-
deckenden Glasfaserausbau sowie zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung.
Auch weiterhin sind die BREKO-Unternehmen zu Investitionen bereit. Vor diesem Hintergrund
tritt der BREKO für verlässliche gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein, dazu
gehören beispielsweise eine angemessene Regulierung von Vorleistungen und eine einheitliche
Regulierung im gesamten Bundesgebiet. Der BREKO ist zudem maßgeblich an der Entwicklung
von Open Access-Geschäftsmodellen beteiligt, bei denen die unternehmerische Freiheit bei der
Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Zugangsgewährung an Dritte im Vordergrund steht.
Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.