Staatssekretärin Andreßen zur Rechnungshof-Kritik
„“In der Sache größtenteils verfehlt, im Tonfall restlos überzogen““
Wissenschafts-Staatssekretärin Dr. Cordelia Andreßen hat die am 13. Mai geäußerte Kritik des Landesrechnungshofes (LRH) an den Vorstands- und Chefarztvergütungen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) als „“überzogen und größtenteils verfehlt““ zurückgewiesen.
„“Sowohl die Kritik selbst als auch der scharfe Ton sind unangemessen““, sagte Andreßen, „“zumal das Wissenschaftsministerium bereits im Vorwege gegenüber dem Rechnungshof ausführlich Stellung genommen hatte.““
Wie die UKSH-Aufsichtsratsvorsitzende weiter sagte, habe der Rechnungshof in seinen Bemerkungen die wesentlichen Stellungnahmen des Ministeriums zu den Punkten „Vorstandsgehälter“, „Vorstandpositionen“ und „Sanierungsbeauftragter“ entweder gar nicht oder nur unzureichend dargestellt und zitiert. Dies sei im Hinblick auf die Zielsetzung des Berichtes, der objektiven Unterrichtung des Landtages und der Öffentlichkeit, sehr bedauerlich und schmälere die Qualität der Bemerkungen erheblich.
Als Beispiele nannte Andreßen die Kritik an der Position des Pflegevorstandes: „“Der Rechnungshof negiert einfach, dass wir hier pflichtgemäß unser eigenes Hochschulgesetz anwenden. Außerdem kehrt er die Erkenntnis unter den Teppich, dass im bundesweiten Vergleich diese Position bei 24 weiteren Universitätsklinika als erforderlich und sinnvoll erachtet wird““, so die Staatssekretärin.
Mit Blick auf die Aussagen des LRH zu den Vorstandsvergütungen könne zudem festgestellt werden, dass etwa bei den Universitätsklinika in Baden-Württemberg ein vergleichbares Gehaltgefüge vorliege, obwohl diese Klinika bei weiten nicht die Größe des UKSH aufweisen. Das UKSH ist derzeit das zweitgrößte Universitätsklinikum in Deutschland.
Auch hinsichtlich der LRH-Kritik am Sanierungsmanager bemängelte Andreßen, dass der Rechnungshof die Stellungnahme des Ministeriums unberücksichtigt gelassen habe. Selbst für Außenstehende sei sichtbar, dass dank der Arbeit des Sanierungsbeauftragten Struktur und Leistung des Klinikums deutlich verbessert worden seien. Dass der Sanierungsprozess allerdings beständig weitergehen müsse, auch wenn der Vertrag des Beauftragten ausgelaufen ist, liege in der Natur der Sache.