Politik & Wirtschaft

Jetzt wählen: Sozialwahl endet am 1. Juni

Die bereits seit April verschickten Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2011 müssen spätestens am nächsten Mittwoch, den 1. Juni 2011 bei den Sozialversicherungsträgern eingehen, um gezählt zu werden. Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) ruft zur Teilnahme an der Sozialwahl auf, um die unabhängige Selbstverwaltung der Sozialversicherung zu stärken.

„Die insgesamt rund 48 Millionen Wahlberechtigten bundesweit sollten ihr Recht auf Mitbestimmung nutzen und ihre Interessenvertreter in die Gremien der Selbstverwaltung wählen! Jede Stimme stärkt die Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung und damit auch die unabhängige Sozialversicherung“, so Hiller-Ohm.

Parteiübergreifend unterstützen zahlreiche weitere Politiker und Personen des öffentlichen Lebens die Sozialwahl und bieten auf der Internetplattform www.sozialwahl.de überzeugende Argumente, warum sich Wählen lohnt. Hier gibt es auch aktuelle Informationstexte, ein erklärendes Video sowie die virtuelle Beraterin „Nina“, die rund um die Uhr erläutert, worum es bei der Sozialwahl geht. Dort wird alles Wichtige zur Wahl erklärt: Was gewählt wird, wie die Listenwahl funktioniert, welche Ziele die Listen verfolgen und vieles mehr.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl und für die Wähler portofrei. Die Wahlunterlagen haben rund 30 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie etwa 18 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen BARMER GEK, TK, DAK, KKH-Allianz und hkk erhalten. Wer bislang noch keine Wahlunterlagen bekommen oder diese verloren hat, kann sich jetzt an seine Renten- beziehungsweise Krankenversicherung wenden, um noch an der Sozialwahl 2011 teilnehmen zu können. Die Kontaktdaten sind beispielsweise im Internet auf www.sozialwahl.de zu finden.

Wählen darf, wer Versicherter oder Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund oder Mitglied einer der genannten Krankenkassen ist und am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet hatte. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Wer sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch bei einer Ersatzkasse versichert ist, darf bei beiden Trägern wählen.