POL-SE: Kaltenkirchen – Verkehrskontrollen im Stadtgebiet
Bad Segeberg (ots) – Gestern (08.06.2020) haben Beamte des Polizeireviers Kaltenkirchen in den Nachmittagsstunden den Verkehr im Stadtgebiet kontrolliert. Zwischen 13:00 und 16:30 Uhr stellte eine Streifenwagenbesatzung drei Parkverstöße, zehn Verstöße gegen die Anschnallpflicht und siebenmal ein Handy am Steuer fest. Die sogenannten „Gurtmuffel“ erwartet ein Verwarnungsgeld über 30 Euro. Ein Smartphone am Steuer schlägt sich mit 100 Euro und einem Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zu Buche. Weiterhin stellte sich bei zwei Kontrollen heraus, dass die Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse waren. Entsprechend erwarten die Verantwortlichen jetzt Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Betroffen sind ein 45-jähriger Mann aus Kaltenkirchen, den die Beamten in seinem VW Golf antrafen und ein 17-Jähriger auf seinem Roller. Bei dem 17-Jährigen erhärtete sich weiterhin der Verdacht auf eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Nach seinem gescheiterten Versuch, die Beamten bei der Urinabgabe mit Leitungswasser zu täuschen, ordneten die Polizisten daraufhin eine Blutprobenentnahme an und nahmen den Fahrzeugführer mit auf das Polizeirevier. Hier entnahm ein Arzt die erforderliche Blutprobe. Ablenkung im Straßenverkehr ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen. Ablenkung am Steuer verringert die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen und verlängert die Reaktionszeiten. Wer bei 50 km/h nur zwei Sekunden auf sein Smartphone schaut, ist fast 30 Meter im „Blindflug“ unterwegs. 30 Meter, die als Reaktions- und Bremsweg fehlen können. Die Nutzung von Kommunikationsmitteln während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko um mindestens das Vierfache. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang wiederholt an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer, nicht nur im Interesse der eigenen Sicherheit. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird das Polizeirevier Kaltenkirchen auch zukünftig ein Augenmerk auf den Straßenverkehr legen und weitere Kontrollen durchführen.
Quelle: presseportal.de