POL-HL: Polizeidirektion Lübeck / Erneut landesweite Großraum- und Schwertransporte-Kontrollnacht auf den Straßen in Schleswig-Holstein.
Lübeck (ots) – In der Nacht von Donnerstag (02.07.) auf Freitag kontrollierten erneut gut 50 fachlich spezialisierte Polizistinnen und Polizisten der Polizei-Autobahn und Bezirksreviere aus Husum, Schleswig, Heide, Bad Segeberg, Bad Oldesloe, Neumünster (VÜD GFT), Ratzeburg, Scharbeutz, Rendsburg und Elmshorn sowie des Sondereinsatzzuges aus Eutin in der Zeit von 19:00 Uhr bis ca. 04:00 Uhr Großraum- und Schwertransporten (GST) im gesamten Landesgebiet. Bereits am 23. Januar 2020 hatte eine solche Kontrolle stattgefunden und die Beamten mussten etliche Verstöße feststellen. In der Nacht zum heutigen Freitag (03.07.) wurden 50 GST kontrolliert. 16 Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt (fehlende Polizeibegleitung, Fahren ohne Ausnahmegenehmigungen bei Überbreite, Überhöhe und Überladung, unzulässige Konvoifahrten, Fahrten ohne Begleitfahrzeuge, fehlende Eignung der Fahrzeugbesatzung). 26 Fahrzeuge wurden insgesamt beanstandet. Es werden 10 Verfahren zur Vermögensabschöpfung eingeleitet. Ferner wurden acht Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften geahndet. Drei Fahrzeuge wiesen Ladungssicherungsmängel auf, an drei Fahrzeugen wurden technische Mängel festgestellt. In zwei Fällen wurden Geschwindigkeitsverstöße geahndet und sechs Sicherheitsleistungen einbehalten. Bei einem Fahrer wurden Ausfallerscheinung während der Fahrt festgestellt. Bei der Kontrolle nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch wahr. Ein freiwilliger Test wurde dem Fahrer angeboten aber abgelehnt. So folgte eine Blutprobenentnahme. Der Fahrer durfte anschließend nicht weiterfahren. Warum sind solche Kontrollen notwendig? GST in großer Anzahl und mit verschiedensten Dimension befahren allnächtlich die Autobahnen und Bundesstraßen Schleswig-Holsteins. Ein Teil wird dabei auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde teilweise oder komplett von der Polizei begleitet. Neben den begleiteten Transporten gibt es die sog. „Alleinfahrer“, die mit Genehmigung und Anmeldung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nur in Begleitung beliehener Privatunternehmen und unter Einhaltung verschiedener Auflagen ihre Fahrt durchführen dürfen. Immer häufiger beobachten die begleitenden Polizeikräfte aber auch unbegleitete Transporte, die ganz offensichtlich oder auch nur mutmaßlich gegen Auflagen verstoßen. Insbesondere diesen galt das Hauptaugenmerk der Beamten.
Quelle: presseportal.de