LKA-SH: Falscher Polizeibeamter in Untersuchungshaft genommen Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Flensburg und des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein
Kiel (ots) – Gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Flensburg hat das Amtsgericht Flensburg gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg Haftbefehl wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges erlassen. Dem Mann wird vorgeworfen, bei einem 86-Jährigen Flensburger 6000 EUR und bei einer 85-jährigen Rendsburgerin 6300 EUR abgeholt zu haben. Den beiden Geschädigten war zuvor nach dem Modus operandi „falscher Polizeibeamter“ telefonisch vorgespiegelt worden, dass ihre Vermögenswerte gefährdet seien und gesichert werden müssten. Zwei weitere Taten in Schleswig blieben im Versuch. Bei einer dieser Taten beauftragte der Beschuldigte eine weitere Person mit der Abholung von 3500 EUR. Bevor der Beschuldigte das Bargeld erlangte, konnte er vorgestern,21.09.2020, durch Polizeibeamte festgenommen werden. Die Ermittlungen werden bei der Staatsanwaltschaft Flensburg und einer speziellen Ermittlungsgruppe „Recall“ des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein geführt. Dieser ist es in den vergangenen Jahren mehrfach gelungen, tatbeteiligte Personen in diesem Deliktsbereich zu identifizieren und zu überführen. So kam es Anfang dieses Jahres zu einer Verurteilung eines Geldabholers durch das Landgericht Flensburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren. Weitergehende Informationen können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht gegeben werden. In den vergangenen Wochen konnte landesweit ein Anstieg entsprechender Anrufe festgestellt werden. Allein in der letzten Woche waren fünf Taten zu verzeichnen, bei denen Senioren hohe Geldsummen einbüßten. Den Geschädigten wird in diesen Fällen telefonisch eine Gefahrenlage vorgespiegelt, die es erfordert, Bargeld und Wertgegenstände herauszugeben. Dabei wird auf die Geschädigten erheblicher Druck ausgeübt. Aus diesem Anlass weist das Landeskriminalamt darauf hin, dass seitens der Polizei keine telefonischen Erkundigungen nach Geld oder Wertgegenständen erfolgen und rät dazu, bei entsprechenden Anrufen aufzulegen und den Notruf zu wählen.
Quelle: presseportal.de