POL-HL: HL-Polizeidirektion Lübeck / „Sicher Rad fahren in Lübeck“ – Schwerpunkt Sicherheit durch Sichtbarkeit
Lübeck (ots) – Morgens wird es immer später hell, abends dämmert es früher: Der Herbst hat Einzug gehalten, mit ihm die Gemütlichkeit aber auch die Gefahr, im Lübecker Straßenverkehr als Radfahrender schlechter erkannt zu werden. Im Rahmen des Präventionskonzeptes zur Reduzierung der Radfahrunfälle in Lübeck dreht sich im November alles rund um das Thema „Sicherheit durch Sichtbarkeit“. Neben der vorgeschriebenen funktionstüchtigen Beleuchtung am Fahrrad sollte zu Beginn der dunklen Jahreszeit eine helle, bestenfalls reflektierende Warnweste und helle Kleidung zur Standardausstattung eines jeden Radfahrenden gehören. Fahrradhelme, Rucksäcke und Fahrradkörbe können mit einem neongelben, reflektierenden Schutzüberzug ergänzt werden. Je mehr es leuchtet und reflektiert, desto besser werden die Radler von den PKW-Fahrenden im Straßenverkehr aktiv bemerkt. Denn bei Dunkelheit und Nässe ist es schwer sie trotz Schulterblickes und genauem Hinsehen durch die mit Regentropfen benetzte Seitenscheibe eines Fahrzeuges zu erkennen. „Radler mit dunkler Kleidung können bei Dunkelheit erst sehr nah in einer Entfernung von 25-30 wahrgenommen werden, 40 Meter sind es bei heller Kleidung. Das Tragen einer reflektierenden Warnweste lässt den Radfahrenden bereits in 140 Meter Entfernung sichtbar für jeden Verkehrsteilnehmer erscheinen.“ Sichtbarkeit und damit Sicherheit ist nicht teuer: Warnwesten, Helmüberzüge, reflektierende Rucksacküberzüge mit Nässeschutz können im Fachhandel günstig erworben werden. Ein guter Helm nach DIN-Norm gehört zum Standardequipment eines verantwortungsbewussten Radlers dazu. Weitere Infos zum Thema sind auf der Internetseite der Landespolizei Schleswig-Holstein unter www.polizei.schleswig-holstein.de abrufbar. Hinweis: Auch Rennräder müssen mit entsprechender Beleuchtung und Reflektoren ausgestattet sein, sonst sind sie im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Beim Thema Sicherheit durch Sichtbarkeit sind gleichermaßen auch die Fahrzeugführer:innen in der Verantwortung: Vor Fahrtantritt müssen alle Fahrzeugscheiben sowohl innen, als auch außen von Feuchtigkeit bzw. Eis befreit werden, damit es nicht zu Sichtbehinderungen kommt. Ein Guckloch in der Frontscheibe reicht nicht aus. Achten Sie bei jedem Fahrtantritt darauf, dass Ihre Beleuchtungen am Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Defekte Scheinwerfer und eingeschränkte Sicht durch die Fahrzeugscheiben stören das rechtzeitige Erkennen von Radfahrenden und erhöhen die Unfallgefahr dadurch erheblich. Unser Ziel: Gemeinsam sicher Rad fahren in Lübeck.
Quelle: presseportal.de