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28 Impfzentren werden in den Kreisen und kreisfreien Städten aufgebaut

Aufruf an medizinische Kräfte, sich für eine Mitarbeit zu melden · KIEL. Land, Kommunen, Kassenärztliche Vereinigung (KVSH), Bundeswehr und weitere Beteiligte wie das Technische Hilfswerk (THW) und andere Hilfsorganisationen arbeiten derzeit in Schleswig-Holstein intensiv am Aufbau von Impfzentren. „Wir werden bereit sein, sobald ein COVID-19-Impfstoff verfügbar ist. Bis zum 15. Dezember sollen die Strukturen stehen“, so Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. „Die Impfung wird ein großer Schritt sein auf dem Weg aus dieser Pandemie. Aber jede einzelne Person kann mit Geduld und weiterhin großer Disziplin bei Abstands- und Hygieneregeln ihren eigenen Teil dazu beitragen, damit wir gemeinsam erfolgreich sind. Mein großer Dank gilt allen Beteiligten vor Ort, die gemeinsam den Kraftakt des Aufbaus der Zentren leisten“. Die Teilnahme an der Impfung sei freiwillig, betonte der Minister.Das Landeskabinett hat heute (24.11.) auf Gargs Vorschlag der Errichtung und dem Betrieb von bis zu 28 Impfzentren landesweit zugestimmt. Ziel ist es, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt am 15.12.2020 ein Impfzentrum bereit steht. Alle weiteren Zentren werden dann sukzessive und abhängig von der Menge der gelieferten Impfdosen in Betrieb genommen. Für eine Laufzeit von sechs Monaten plant die Landesregierung vorsorglich bis zu rund 50 Millionen Euro ein. Der Finanzausschuss des Parlamentes wird darüber entscheiden. Der Bund wird sich hälftig über die Gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten beteiligen, eine entsprechende Erstattung soll erfolgen. Die Liegenschaften und Standorte der Impfzentren werden von den Kommunen bestimmt und organisiert. Als Orientierungswert gilt, dass ein Impfzentrum pro rund 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern entstehen soll.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein beginnt mit der Rekrutierung der Ärztinnen und Ärzte. „Zurzeit informieren wir unsere Mitglieder, wie und ab wann sie sich für eine freiwillige Übernahme des Impfdienstes in den Zentren registrieren können“, so die Vorstandvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke. Zugleich wendet sich die KVSH auch an pensionierte Ärztinnen und Ärzte, Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit, Ärztinnen und Ärzte, die momentan nicht tätig sind, Ärztinnen und Ärzte in anderen Berufszweigen (z.B. Pharmaindustrie und Unternehmensberatung) sowie Ärztinnen und Ärzte im Klinik- und Rehabereich, die an ihren Ausgleichstagen Dienste übernehmen können. Damit unterstützt die KVSH das Land bei dessen Aufgabe, Impfzentren aufzubauen. Insgesamt ist der Aufbau der Zentren eine logistische Mammutaufgabe zahlreicher verschiedener Akteure von der Terminierung über die Beschaffung und Lagerung des Impfstoffes bis hin zum Datencontrolling, in der den Ärztinnen und Ärzten die Aufgabe des Arztgesprächs und der Impfung zukommt. Es müsse sichergestellt sein, dass der Prozess der Impfung reibungslos und entsprechend medizinischer Kriterien wie beispielsweise der Aufklärung über die Impfung und der Abklärung von Akuterkrankungen ablaufe, so Dr. Schliffke. Die ürztin/der Arzt werde daher in den Impfzentren von medizinischem und administrativem Assistenzpersonal unterstützt. Das Formular, mit dem sich Ärztinnen/Ärzte freiwillig zur Teilnahme an der Impfung bereiterklären können, wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der KVSH zur Verfügung stehen.

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Impfstoffes können in den Zentren insgesamt bis zu 300.000 Impfungen pro Monat durchgeführt werden. Weitere Personen sollen in Krankenhäusern und über mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen geimpft werden können. Nach aktuellem Planungsstand soll das Impfgeschehen nach spätestens sechs Monaten in den Regelbetrieb, also die Hausarztpraxen, überführt werden. Dies könnte abhängig von der Impfstoffentwicklung und den Anforderungen an den Impfstoff, wie z.B. die Tiefkühlung, auch früher erfolgen.

Die entstehenden Kosten für Errichtung, Personal und Sachmittel werden zunächst vom Land Schleswig-Holstein getragen, bzw. erstattet. Eine Anschubfinanzierung für Errichtung und Erstausstattung von bis zu 50.000 Euro je Zentrum soll noch im Dezember an die Kreise und kreisfreien Städte ausgezahlt werden.

 

Die einzelnen Impfzentren sollen nach derzeitigem Stand jeweils über mehrere parallele „Impflinien“ verfügen, an denen pro Linie 120 bis 150 Impfungen täglich durchgeführt werden können – bei beispielsweise 10 Impflinien wären das also 1500 Personen in einem Zentrum täglich. Eine „Impflinie“ beschreibt alle notwendigen Schritte einer Impfung, die vor Ort von einem Team durchgeführt wird, wie Anmeldung / Registrierung, Indikationsstellung und Aufklärung, Impfung und Dokumentation und Nachbeobachtung. Zu den räumlichen Anforderungen an die Zentren gehört, dass diese gut erreichbar auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind und Abstände mit Hilfe entsprechender Laufwege eingehalten werden können.

Die Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände Marc Ziertmann, Dr. Sönke E. Schulz und Jörg Bülow erklärten: „Der Aufbau der Impfzentren ist die nächste große Herausforderung für die Kommunen. Wir sind uns aber sicher, dass es uns in Schleswig-Holstein – wie bei den vielen pandemie-bedingten zusätzlichen Aufgaben der letzten Monate – auch hier gelingt, in guter Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium und vielen anderen Beteiligten, gute Lösungen für die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Der Dank gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte und Kreise, weit über die Gesundheitsämter hinaus.“ Für die Flächenkreise stellten sich selbstverständlich andere Herausforderungen als in den kreisfreien Städten. Aber auch hier gelte: die Kreise werden mit Unterstützung der ‚Standortgemeinden‘ ein möglichst flächendeckendes Angebot an Impfzentren bereitstellen.

Das Landeskommando Schleswig-Holstein der Bundeswehr wird logistisch und bei der administrativen Leitung unterstützen. Oberst Axel Schneider, Kommandeur Landeskommando Schleswig-Holstein: „Die Bundeswehr will weiterhin entschlossen zur Eindämmung von COVID-19 beitragen. Wir werden in dieser Krise so lange unterstützen, wie wir gebraucht werden. Die Beschaffung und Verteilung des Impfstoffes sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Impfung liegen in Verantwortung des Bundesgesundheitsministeriums. Hinsichtlich einer Zwischenlagerung des Impfstoffes ist die Bundeswehr durch das BMG um Amtshilfe gebeten worden.“

 

Zur Organisation: Das Land hat bereits frühzeitig Impfbesteck, also die Spritzen und Kanülen, sowie andere Verbrauchsmaterialen und spezielle Kühlaggregate bestellt. Die Materialien sind für Schleswig-Holstein zum Teil bereits geliefert. Die Auslieferung des Impfstoffes wird von einer zentralen Stelle in Schleswig-Holstein erfolgen, an dem Tiefkühlaggregate für die notwendige Kühlung sorgen. Der zentrale Standort ist festgelegt und im Aufbau, wird wie üblich jedoch nicht kommuniziert. Nach der täglichen Auslieferung an die einzelnen Zentren kann der Impfstoff nach den bisherigen Erkenntnissen bis zu 48 Stunden unter normalen Kühlschrankbedingungen gelagert werden. Nach der Rekonstitution („dem Anmischen“) kann er noch 6 Stunden verabreicht werden. Der Planung und Logistik kommt daher eine hohe Bedeutung zu.

 

Zum Impfverfahren: Die Impfung ist freiwillig. U.a. aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit zu Beginn wird eine Priorisierung der Impfungen erfolgen. Diese wird durch die im Einzelnen noch festzulegenden Kriterien der ständigen Impfkommission (StiKo) in Abstimmung mit dem Ethikrat erfolgen. Eine Regelung hierzu wird dann das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen einer Verordnung (nach § 20i Absatz 3 Ziffer 1 a) SGB V treffen. Impfungen werden mit Termin sowie Nachweis einer entsprechenden Impfberechtigung durchgeführt werden können. Zum genauen Anmeldeverfahren und den Voraussetzungen wird noch informiert werden.

 

 

­­­Kreis/Stadt Standorte Zahl der Zentren
Kiel Schwedenkai

Citti-Park (UKSH)

2
Flensburg Flensburg (Stadtgebiet) 1
Neumünster Holstenhallen 1
Lübeck MUK 1
Kreis Dithmarschen Heide

Brunsbüttel

2
Kreis Herzogtum-Lauenburg Geesthacht

(Alt-) Mölln

2
Kreis Nordfriesland Husum

Niebüll

2
Kreis Ostholstein Eutin

Lensahn

Bad Schwartau

3
Kreis Pinneberg Elmshorn

Prisdorf

2

 

Kreis Plön Schönberg i. H.

Plön

2
Kreis Rendsburg-Eckernförde Büdelsdorf

Gettorf

2
Kreis Schleswig-Flensburg Kropp

Norderbrarup

2
Kreis Segeberg Wahlstedt

Kaltenkirchen

2
Kreis Steinburg Itzehoe 1
Kreis Stormarn Reinbek

Bad Oldesloe

Großhansdorf

3
Gesamt:   28