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POL-SE: Bad Segeberg – Kreis Pinneberg/ Kreis Segeberg: Wintereinbruch – Polizei lobt Verkehrsteilnehmer – durch angepasste Fahrweise keine Verkehrsunfälle

Bad Segeberg (ots) – Am Dienstagmorgen (29.12.2020) kam es in den Landkreisen Segeberg und Pinneberg bei winterlichen Straßenverhältnissen im morgendlichen Berufsverkehr zu Verkehrsbehinderungen durch den Wintereinbruch und die Schneefälle der vergangenen Nacht. Die überwiegende Mehrheit der motorisierten Verkehrsteilnehmer fuhr jedoch den Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst, so dass die Polizei keine witterungsbedingten Verkehrsunfälle zu verzeichnen hatte. Im Laufe des Dienstags beruhigte sich die angespannte Verkehrslage zusehends und es kam zu keinen nennenswerten wetterbedingten Behinderungen. Auch wenn wir den kalendarischen Winteranfang lange hinter uns haben, möchte die Polizei den ersten Schneefall dazu nutzen, Sie auf die Wichtigkeit des einwandfreien technischen Zustands ihres Pkw hinzuweisen. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit ist die Beleuchtung an ihrem Fahrzeug besonders wichtig. Dem abnehmenden Tageslicht kann im Straßenverkehr durch funktionierende Beleuchtungseinrichtungen begegnet werden. Dazu gehören – Fern- und Abblendlicht – Schlusslichter – Bremslichter – Rückfahrscheinwerfer – Fahrtrichtungsanzeiger – Nebelschlussleuchte – Warnblinkanlage – Begrenzungs- und Parkleuchten – Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer Funktionieren die Bremsen und Assistenzsysteme? Gerade die kalte Jahreszeit bringt oftmals eine nicht unerhebliche Verlängerung des Bremsweges mit sich. Umso wichtiger sind vernünftige Bremsbeläge und einsatzbereite Assistenzsysteme wie ABS und ESC. Damit einhergehend folgt auch die Frage: Haben Sie schon auf Winterreifen gewechselt? Auch wenn in Schleswig-Holstein selten Wintereinbrüche mit Schnee zu verzeichnen sind – allein die allgemein niedrigeren Temperaturen erfordern eine im Vergleich zu Sommerreifen andere Gummimischung, damit der Kontakt zwischen Fahrzeug und Straßendecke optimal hergestellt ist. Die Reifen stellen eine Verbindung zwischen Straße und Fahrzeug dar und tragen einen wichtigen Teil zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe für Reifen liegt bei 1,6 Millimetern. Auch wenn es für die Erfüllung der O-bis-O- oder 7-Grad-Regel (Empfehlung ab wann sollte man Winterreifen aufziehen) nicht mehr reicht, für eine Überprüfung der Reifen oder sogar einen Reifenwechsel ist es noch nicht zu spät!

Quelle: presseportal.de