POL-RZ: Beschleunigtes Verfahren – gleich ab zur Hauptverhandlung
Ratzeburg (ots) – Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg 22. Januar 20201 | Kreis Stormarn – 18.01.2021 – Ahrensburg Am Montagnachmittag (18.01.2021) gegen 17:10 Uhr fiel einem aufmerksamen Ladendetektiv ein 29-jähriger Mann auf, der gerade einen Drogeriemarkt in der Klaus-Groth-Straße in Ahrensburg verlassen wollte. Dieser führte Parfüm aus selbigem Drogeriemarkt im Gesamtwert von über 1.200 Euro bei sich, ohne den Kassenbereich passiert zu haben. Der aufmerksame Ladendetektiv informierte sofort die Polizei. Der Mann hatte einen Trolley bei sich, welcher so präpariert war, dass Diebstahlssicherungen umgangen werden konnten. Darin befanden sich eine Vielzahl von Parfümverpackungen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nahmen Beamte des Polizeireviers Ahrensburg den 29-jährigen vorläufig fest und stellten das Stehlgut sicher. Er blieb über Nacht in Polizeigewahrsam und schon am nächsten Tag wurde gegen ihn sodann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck vor dem Amtsgericht Ahrensburg eine Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Richter verhängte wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Diebstahls eine Geldstrafe gegen den geständigen Angeklagten, der mit einer solch umgehenden Reaktion der Strafverfolgungsbehörden nicht gerechnet hatte und sich deutlich beeindruckt zeigte. Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gem. §§ 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind. Dr. Ulla Hingst, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck Sandra Kilian, Pressesprecherin der Polizeidirektion Ratzeburg
Quelle: presseportal.de