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POL-HL: Lübeck / Strafverfahren gegen ehemaligen Leiter der Außenstelle Lübeck des WEISSER RING e. V.: Staatsanwaltschaft nimmt Berufung zurück

Lübeck (ots) – Staatsanwaltschaft Lübeck/Pressestelle Im Auftrag der Lübecker Staatsanwaltschaft möchten wir Ihnen nachfolgende Pressemitteilung übermitteln: Strafverfahren gegen ehemaligen Leiter der Außenstelle Lübeck des WEISSER RING e. V.: Staatsanwaltschaft nimmt Berufung zurück Das Amtsgericht Lübeck hat den Angeklagten mit Urteil vom 26. September 2019 von dem Vorwurf der exhibitionistischen Handlung freigesprochen. Das Gericht war auf der Grundlage des Gutachtens der von ihm beauftragten aussagepsychologischen Sachverständigen zu der Überzeugung gelangt, dass die Angaben der Hauptbelastungszeugin nicht glaubhaft seien. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hat die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 28.01.2021 zurückgenommen. Grund für die Einlegung des Rechtsmittels war, dass nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Restzweifel an dem Gutachten der aussagepsychologischen Sachverständigen in der ersten Instanz verblieben waren. Auf Anregung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht zur Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung ein weiteres aussagepsychologisches Gutachten eingeholt. Dieser Sachverständige ist mit nachvollziehbarer und fundierter Begründung zu der Bewertung gelangt, dass mit den zur Verfügung stehenden diagnostischen Methoden die Richtigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin nicht belegt werden kann. Zwar hatten weitere Zeuginnen ein bedrängendes und grenzüberschreitendes Verhalten des Angeklagten über Jahre hinweg geschildert. Die Angaben dieser Frauen können jedoch eine belastbare Aussage der Hauptbelastungszeugin zu dem Vorwurf, der Gegenstand der Anklage war, nicht ersetzen. Die Staatsanwaltschaft hat ihr Rechtsmittel daher mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen. Im Auftrag gez. Dr. Ulla Hingst Oberstaatsanwältin (Pressesprecherin)

Quelle: presseportal.de