POL-HL: Lübeck-St. Jürgen / Noch am selben Tag gleich in die Hauptverhandlung – beschleunigtes Verfahren
Lübeck (ots) – Gemeinsame Medien-Information der Lübecker Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck: In den frühen Morgenstunden des gestrigen Tages (24.03.2021) wurde ein 35-jähriger Mann nach dem Versuch, im Mönkhofer Weg einen PKW mithilfe eines Kuhfußes aufzuhebeln, vorläufig festgenommen. Bereits 15 Stunden später wurde er nach Durchführung eines beschleunigten Verfahrens durch das Amtsgericht Lübeck zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt. Ein Zeuge hatte die Polizei gerufen, weil er die Tat beobachtet hatte. Als der Täter ihn entdeckte, setzte er sich vom Tatort ab. Der Zeuge verfolgte den Mann jedoch und konnte den Beamten direkt das Gebüsch zeigen, in dem sich dieser versteckt hatte. Der Dieb hatte nicht nur den Kuhfuß dabei, sondern trug in einer Hosentasche zudem ein stabiles Cuttermesser bei sich. Da der Mann über keinen festen Wohnsitz verfügt und die Beweislage einfach und klar war, stellte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Lübeck den Antrag, im beschleunigten Verfahren gegen ihn zu verhandeln und ihn ggf. bis zur Durchführung des Verfahrens in Hauptverhandlungshaft zu nehmen. Die Hauptverhandlungshaft in der Justizvollzugsanstalt Lübeck blieb dem Mann erspart, da das Amtsgericht Lübeck noch am selben Tage die Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren gegen ihn durchführte. Dort wurde er wegen versuchten Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10,00 EUR, insgesamt mithin 1.200,00 EUR, verurteilt. Damit hatte der 35-jährige ebenso wenig gerechnet wie damit, dass er im Anschluss an die Gerichtsverhandlung der Ausländerbehörde überstellt wurde. Er zeigte sich von der umgehenden Reaktion der Strafverfolgungsbehörden deutlich beeindruckt und nahm das Urteil an, so dass es sofort rechtskräftig wurde. Nachfragen zu dieser Medien-Information beantwortet die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck. Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gem. §§ 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind. Dr. Ulla Hingst, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck
Quelle: presseportal.de